Homburg: Am Samstagabend kommt es am Bahnhof in Homburg rechts neben dem Bahnhofsgebäude in der Nähe der Fahrradständer zu einer Raubstraftat. Ein 14-jähriger Jugendlicher und ein 13-jähriges Kind treffen sich zwischen 18 Uhr und 18.15 Uhr mit einem 16-jährigen Jungen, um diesem ein Handy und zwei E-Shishas abzukaufen. Nach Übergabe der Ware ziehen der 14 Jahre alte Jugendliche und das 13 Jahre alte Kind aber plötzlich ein Messer und eine weitere, noch unbekannte Waffe. Unter Androhung von Gewalt behalten sie das Handy und die E-Shishas des 16-Jährigen in ihrem Besitz, ohne dafür bezahlen zu wollen.
Der Jugendliche bekommt es mit der Angst zu tun und flüchtet vom Ort des Geschehens. Er bleibt unverletzt und geht mit seinem Vater zur Polizei nach Homburg, um Anzeige zu erstatten. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen können die Beamten die beiden Täter ermitteln und aufgreifen. Bei ihnen werden auch Teile des Diebesguts aufgefunden.
Das Kind und der Jugendliche werden zur Polizeidienststelle gebracht, zu dem Raub vernommen und im Anschluss in die Obhut ihrer Eltern übergeben. Lediglich der 14-Jährige hat nun strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Denn sein 13 Jahre alter Komplize gilt noch als Kind und ist somit strafunmündig. Seinem ein Jahr älteren Freund wird räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Laut Gesetz ist jemand, der bei einem Diebstahl auf gegen eine Person Gewalt verübt oder androht, um sich im Besitz des Diebesguts zu bleiben, wie ein Räuber zu bestrafen.
Auf Raub steht im Erwachsenenstrafrecht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Im Jugendstrafrecht steht dagegen der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht der Aspekt des Bestrafens. Der 14-Jährige wird deshalb noch einmal mit einem blauen Auge davonkommen.