Saarbrücken: Das Landgericht Saarbrücken hat am heutigen Dienstag zwei Männer wegen eines gemeinschaftlichen Mordes vor 30 Jahren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Richter der ersten Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass Axel K. und Ralf W. zusammen mit einem dritten Täter den Völklinger Peter Gregorius am 17. September 1991 in einem Waldstück bei Wadgassen in einen Hinterhalt gelockt und dort brutal umgebracht haben.
Dietmar M., der dritte Angeklagte, hatte sich vor Beginn des Prozesses in der Untersuchungshaft das Leben genommen. In seiner Gefängniszelle wurden Notizen gefunden, die Ralf W. als Täter belasteten, den Familienvater getötet zu haben. Vor Prozessbeginn hatte die Polizei zum Auffinden der Leiche des seit drei Jahrzehnten verschwundenen Opfers das Waldstück aufwändig abgesucht, in dem der Mann verscharrt worden sein sollte.
Die sterblichen Überreste des bei seinem Verschwinden 27 Jahre alten Mannes wurden jedoch nicht gefunden. Deshalb stützte sich die Anklage vor allem auf Zeugenaussagen. Die beiden Angeklagten sagten während des Prozesses nichts zu den Vorwürfen. Ralf W. kündigte kurz vor Ende des Prozesses zwar an, sich äußern zu wollen. Allerdings kam es dazu dann doch nicht.
Die Verteidiger der 56 und 57 Jahre alten Angeklagten, Klaus Robling und Robin Sircar, hatten in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert, weil es keinerlei handfeste Beweise an der Schuld ihrer Mandanten gebe. Selbst der Anwalt der Nebenklage, die die frühere Ehefrau des Opfers vertrat, äußerte Zweifel an der Mordtheorie. Er beantragte keine konkrete Strafe im Namen seiner Mandantin.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen nach der Beweisaufnahme keinerlei Zweifel am Tod des Opfers und der Schuld der Angeklagten. Oberstaatsanwalt Raymund Weyand plädierte auf lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke. Das Gericht ist dem nun gefolgt.