33-Jähriger mit sexueller Störung soll über drei Frauen hergefallen sein

Saarbrücken: Seit dieser Woche läuft vor dem Landgericht ein Prozess gegen einen 33 Jahre alten Mann aus Saarbrücken. Dem gebürtigen Kasachen Friedrich E. wird sexueller Übergriff auf zwei ihm unbekannte Frauen und in einem weiteren Fall sexuelle Nötigung vorgeworfen. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann im einzelnen vor:

Am 13. März folgt der Angeklagte mittags einer Frau in ein Hochhaus in der Skalleystraße in Saarbrücken-Dudweiler. Er rempelt die Frau von hinten an und beugt sich zum Bauch seines Opfers herunter, das sich mit dem Rücken an eine Wand gestellt hat. Völlig perplex rührt sich die Frau nicht, als der 33-Jährige sie über der Kleidung am Po, im Intimbereich und an den Brüsten berührt. Als er damit aufhört, hält das Opfer den Angreifer fest, boxt ihn und schreit um Hilfe. Der Mann reißt sich los und flüchtet.

Der zweite Vorfall ereignet sich am 24. April. Gegen 14.30 Uhr folgt der Angeklagte einem weiteren Opfer in der Marktstraße in Dudweiler in eine Unterführung. Dort greift er der Frau unter den Rock und zwickt ihr fest durch die Kleidung in den Intimbereich. Wieder flüchtet er.

Die dritte Tat ereignet sich am 5. Mai. In der Schützenstraße folgt der Mann einem Opfer gegen Mittag und ergreift die Frau. Er reißt sie herum und drückt ihren Rücken gegen ein Geländer. Etwa eine halbe Minute lang fasst er die Frau oberhalb der Kleidung an die Brüste und in den Genitalbereich. Als die Frau schreit und sich wehrt, ergreift der Täter wieder die Flucht. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die nun in der Verhandlung bewiesen werden sollen. Nach der dritten Tat wird der Mann festgenommen, kommt in Untersuchungshaft.

Es ist nicht das erste Mal, dass er im Gefängnis sitzt: Wegen anderer Taten hat Friedrich E. schon Zeit hinter Gittern verbracht. Und es ist nicht das erste Mal, dass die angeklagten Fälle vor Gericht landen und die Zeugen teils unter starker Belastung ihre Aussagen machen müssen. Denn der Prozess ist zuvor schon einmal geplatzt, weil eine Schöffin erkrankt ist. Auch der Angeklagte ist krank: Er leidet unter einer Paraphilie, hat das Bedürfnis nach Erniedrigung und Unterwerfung von Frauen. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus. Sie glaubt aber auch, dass von Friedrich E. weitere schwere Straftaten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Prozess wird fortgesetzt.