Änderungen vor allem für Schulkinder: Das steht in der neuen Saar-Corona-Verordnung

Saarbrücken: Die saarländische Landesregierung hat am gestrigen Dienstag darüber beraten, ob die derzeit geltende Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verlängert werden soll und ob es inhaltliche Anpassungen geben soll. Ergebnis: Zur Umsetzung der Beschlüsse aus der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 10. August wird nun die Saar-Corona-Verordnung leicht verändert.

Die wichtigste Änderung betrifft vor allem Schulkinder: Wenn Schüler an regelmäßigen Corona-Tests an ihrer Schule teilnehmen, werden sie vor allen Nachweispflichten in anderen Einrichtungen ausgenommen. So müssen sie in Zukunft etwa beim Besuch von Kinos, Restaurants oder Veranstaltungen keinen Test nachweisen. Die Regelung wird zwar ab Freitag in der Corona-Verordnung stehen.

Weil in der derzeit noch laufenden Ferienzeit aber keine Testungen in den Schulen stattfinden, greift die Neuregelung erst mit Beginn des neuen Schuljahrs. Eine weitere Neuerung innerhalb der Verordnung ist, dass ein negatives Testergebnis ab Freitag auch mittels PCR-Test nachgewiesen werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch damit setzt die Landesregierung einen Beschluss der bundesweiten Ministerpräsidentenkonferenz um. Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) erklärt:

„Mein Ministerium kontrolliert das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändern sollte. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam: Daher bitte ich alle Saarländerinnen und Saarländer auch trotz der bestehenden Lockerungen und der Ferienzeit um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“ Die neue Verordnung tritt am 20. August in Kraft und gilt dann bis 2. September. Danach muss die Landesregierung eine neue Verordnung erlassen oder die bestehende verlängern.