Saarbrücken: Nach der Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt sich für viele die Frage, welche Auswirkungen dies auf Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst hat. Der saarländische Beamtenbund dbb hat sich dazu nun öffentlich geäußert.
Laut dbb-Landesvorsitzendem Ewald Linn ist klar: Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, muss sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu gehören unter anderem die Achtung der Menschenrechte, der Schutz von Minderheiten, die Volkssouveränität sowie die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz. „Wer diese Grundwerte nicht teilt, hat im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, so Linn.
Gleichzeitig betont der dbb, dass Beamte grundsätzlich das Recht haben, sich auch privat politisch zu engagieren – jedoch in einem Rahmen, der mit den Anforderungen ihres Berufs vereinbar ist. Dazu zählt auch eine gewisse Zurückhaltung, vor allem bei extremen politischen Positionen.
Der dbb warnt jedoch vor vorschnellen Schlüssen. Statt pauschaler Urteile müsse laut Linn in jedem Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Dabei sei es Aufgabe des Dienstherrn, dies nachzuweisen. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei zudem nur durch ein Gericht möglich. „Wir fordern eine sachliche und rechtsstaatliche Auseinandersetzung mit dem Thema“, erklärte Linn. Die politische Treuepflicht der Beamtinnen und Beamten sei ein hohes Gut – dürfe aber nicht durch politische Stimmungsmache beschädigt werden