Saarbrücken: Schon wieder sorgt ein Radfahrer auf der A620 für Stirnrunzeln und Gefahrenpotenzial. Nachdem erst vor wenigen Tagen ein Fahrradfahrer im Bereich der Malstatter Brücke gesichert werden musste, wiederholte sich das riskante Schauspiel am Dienstagabend (13. Mai 2025) gegen 20:30 Uhr – diesmal an der Abfahrt St. Arnual.
Dabei handelte es sich laut Augenzeugen nicht um einen Alltagsradler, sondern um einen Rennradfahrer in voller Montur, der offenbar keine Scheu zeigte, die stark befahrene Autobahnabfahrt zu nutzen. Ironischerweise führt genau diese Abfahrt direkt zum Winterbergklinikum – ein Ziel, das er bei schlechterem Verlauf seines Abenteuers wohl unfreiwillig hätte ansteuern müssen.
Denn: Radfahren auf Autobahnen ist lebensgefährlich. Autobahnen sind für Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten konzipiert – nicht für langsamere, ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer – selbst wenn es sich dabei um einen vermeintlichen Rennradfahrer handelt. Die enormen Tempounterschiede führen dazu, dass Autofahrer oft zu spät reagieren können. Zudem gibt es keinen Seitenstreifen, auf dem man als Radfahrer im Notfall ausweichen könnte. Der Fahrtwind, der Lärm und der fehlende Schutzraum machen das Risiko zusätzlich unkalkulierbar.
Auf Anfrage teilte die Polizeiinspektion Saarbrücken mit, dass keine offizielle Meldung zu dem Vorfall vorliege. Das spricht dafür, dass der Rennradfahrer vermutlich selbstständig und zügig die Autobahn wieder verlassen hat, bevor eine Streife eingreifen konnte. Dennoch bleibt ein klarer Appell: Radfahrer haben auf Autobahnen nichts zu suchen – nicht nur aus Gründen der Vernunft, sondern auch der Gesetzeslage. Denn das Radfahren auf Autobahnen ist gemäß § 18 der Straßenverkehrsordnung verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, kann die Strafe deutlich höher ausfallen – inklusive Punkte in Flensburg oder gar strafrechtlicher Verfolgung bei fahrlässigem Verhalten. Bleibt zu hoffen, dass dieser Zwischenfall der letzte seiner Art bleibt – und das Winterbergklinikum nur als Orientierungspunkt, nicht als Notfallziel, in Erscheinung tritt.