Saarbrücken: Am gestrigen Dienstag kontrolliert die Bundespolizei am Grenzübergang Goldene Bremm in Saarbrücken ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen. Am späten Abend gegen 23.30 Uhr halten die Einsatzkräfte das Auto im Rahmen der temporär wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an. In dem Wagen befinden sich neben dem der Fahrer mit iranischer Staatsangehörigkeit auch noch zwei Mitfahrer, die aus der Dominikanischen Republik stammen. Der Fahrer legt einen gültigen französischen Aufenthaltstitel vor und zeigt den Beamten einen iranischen Führerschein. Für ihn ist die Einreise nach Deutschland damit kein Problem. Die Mitfahrer, eine 42-jährige Frau und ein 23 Jahre alter Mann, händigen ihre dominikanischen Reisepässe aus.
Bei der Prüfung der Dokumente stellen die Einsatzkräfte jedoch fest, dass die beiden Mitfahrer die einreiserechtlichen Voraussetzungen für Deutschland nicht erfüllen. Die Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel in den Pässen liefert den entscheidenden Hinweis. Die Bundespolizei verweigert beiden daraufhin die Einreise und weist sie nach Frankreich zurück. Gleichzeitig fällt auf, dass der iranische Führerschein des Fahrers in Deutschland nicht gültig ist. Er darf sich zwar bei uns aufhalten, aber kein Auto fahren. Gegen ihn leiten die Beamten daher ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Einsatzkräfte dokumentieren den Vorfall und leiten alle erforderlichen Ermittlungen in die Wege. Denn nicht alle Vergehen werden von der Bundespolizei bearbeitet, um einige kümmert sich die Landespolizei. Wie der Wagen letztlich weiterbewegt wird, ist nicht bekannt. Möglicherweise ist auch der Iraner umgekehrt und hat das Auto nach Frankreich gefahren. Die Bundespolizei will ihre Kontrollen an unseren Grenzübergängen fortsetzen, um die Einhaltung der Einreisebestimmungen konsequent zu überwachen.