Saarbrücken/Völklingen: Am zweiten Tag im Polizistenmord-Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken sagen drei Polizisten aus, die bei den Schüssen unmittelbar dabei waren. Einer von ihnen ist der angeschossene Polizeischüler, dem nur eine kugelsichere Weste das Leben gerettet hat und mit dessen Waffe Oberkommissar Simon Bohr getötet worden ist.
Er tritt auch als Nebenkläger auf, hat aber im Gegensatz zu Simon Bohrs Witwe bislang nicht persönlich am Prozess teilgenommen und nur seine Anwälte entsandt. Der Grund: Nach der Tat soll er nicht noch einmal auf den Schützen treffen. Deshalb haben seine Anwälte gestern einen Antrag auf Videovernehmung aus einem anderen Raum heraus gestellt. Dazu ist auch ein ärztliches Attest eingereicht worden.
Nach Prüfung des Attests hat heute zu Prozessbeginn Ahmet G.s Verteidiger sich gegen eine Videovernehmung ausgesprochen. Die sehr engen rechtlichen Voraussetzungen dafür sieht er als nicht erfüllt an. Für seinen Mandanten befürchtet Michael Rehberger durch die Videovernehmung rechtliche Nachteile: Man könne viele Dinge, etwa die körperlichen Reaktionen des Zeugen, womöglich nicht richtig wahrnehmen. Die Staatsanwaltschaft dagegen befürwortet eine Befragung des Zeugen aus der Entfernung. Auch für zwei weiteren Beamte, einen Mann und eine Frau, die ebenfalls bei der Tat unmittelbar dabei waren, wird eine Videovernehmung beantragt, da ihnen ein Aufeinandertreffen mit Ahmet G. psychisch nicht zuzumuten sei.
Nach 20 Minuten Unterbrechung entscheidet die Kammer: Die Videovernehmungen werden genehmigt, weil befürchtet wird, dass die Zeugen erhebliche gesundheitliche Nachteile davontragen werden. Gerade bei dem Polizeischüler gingen die Belastungen über die von anderen Zeugen deutlich hinaus. In Saal 38, der wieder bis zum letzten Platz gefüllt ist, ist dafür extra eine Übertragungsanlage mit großen Monitoren aufgebaut worden.
