Pflegedienst-Betreiber soll eigene Mitarbeiterinnen vergewaltigt haben

Saarbrücken: Schwerwiegende Vorwürfe gegen einen Mann aus dem Saarland! Der Betreiber eines Pflegedienstes soll sich sexuell an seinem Personal vergangen haben. Deshalb steht Olaf B. ab dem 30. März vor dem Landgericht in Saarbrücken. Ihm wird unter anderem Vergewaltigung in mehreren Fällen vorgeworfen. Unter dem Aktenzeichen 5 KLs 13 Js 83/24 (14/26) wird am 9 Uhr
vor der 5. Großen Strafkammer in Saal 137 verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem Angeklagten vor, als Chef seine eigenen Mitarbeiterinnen sexuell missbraucht zu haben. In mehreren Fällen geht es sogar um Vergewaltigung, in mehreren anderen Fällen um sexuelle Belästigung. Betroffen sind den Ermittlungen der Anklagebehörde zufolge gleich mehrere Mitarbeiterinnen. Insgesamt geht es um 18 konkrete Fälle, die dem Mann nachgewiesen werden sollen. Die mutmaßlichen Taten liegen bereits längere Zeit zurück:

Sie sollen im Zeitraum von 2021 bis 2023 stattgefunden haben. Zur Anzeige gebracht worden sind die Fälle aber offenbar erst im Jahr 2024. Seitdem hat die Staatsanwaltschaft in der Sache ermittelt. Ob der Mann sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen bereits bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Ermittlungsrichter geäußert hat, ist nicht bekannt. Auch, wo sich die Taten abgespielt haben sollen, ob der Verdächtige in Untersuchungshaft sitzt oder ob der Mann noch beim betreffenden Pflegedienst tätig ist, ist unklar.

Insgesamt sind sechs Verhandlungstage vorgesehen, an denen unter anderem mehrere Zeugen gehört werden sollen. Die Fortsetzungstermine sind geplant für den 17. April um 12 Uhr, den 29. April um 9 Uhr, den 30. April um 9 Uhr, den 5. Mai um 9 Uhr sowie den 13. Mai um 9 Uhr, wo dann das Urteil fallen könnte. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine hohe Haftstrafe: Für Vergewaltigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor.