Stadt Saarbrücken führt Extra-Steuer für Touristen ein

Saarbrücken: Die saarländische Landeshauptstadt führt ab 1. April eine Beherbergungssteuer ein. Mit dieser zusätzlichen Abgabe sollen Nutzer der „touristischen Infrastruktur“ an den Kosten, die der Stadt entstehen, beteiligt werden – auch, wenn es sich gar nicht um touristische Übernachtungen, sondern beispielsweise um Geschäftsleute handelt. Die neu eingeführte Steuer beträgt 3,5 Prozent des Übernachtungspreises, und zwar einschließlich der Mehrwertsteuer, die dadurch auch nochmal besteuert wird.

Gezahlt werden muss die Abgabe allein von den Gästen. Für das Kassieren und das Ausbezahlen an die Stadt sind dann die Betreiber der Beherbergungsbetriebe verantwortlich. Die Steuerpflicht umfasst alle bezahlten Übernachtungen im Stadtgebiet, was neben klassischen Hotels, Gasthöfen und Pensionen beispielsweise auch Privatunterkünfte, Ferienwohnungen, die Jugendherberge oder auch Campingplätze einschließt. Ob man die Steuer schon bezahlen muss, hängt vom Datum der tatsächlichen Übernachtung ab, unabhängig vom Buchungszeitpunkt der Reise.

Die Betreiber müssen die für die Stadt eingenommenen Gelder zweimal im Jahr ausbezahlen. Für den ersten Zeitraum von 1. April bis 30. Juni ist die entsprechende Steuererklärung bis spätestens 15. Juli beim Stadtsteueramt einzureichen. „Saarbrücken hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden städtetouristischen Ziel in der grenzüberschreitenden Großregion entwickelt und verzeichnet kontinuierlich wachsende Gästeübernachtungen“, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Im Jahr 2025 sei mit 760.384 Übernachtungen ein deutliches Plus von rund 35 Prozent gegenüber dem Vor-Pandemie-Jahr 2019 erreicht worden.

Davon will man nun auch finanziell profitieren. Ob die eingenommenen Gelder auch ausschließlich für die touristische Infrastruktur oder auch andere Dinge ausgegeben werden, wie es bei vielen Steuern der Fall ist, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Anders als in anderen Orten, wo man als Tourist für seine Abgaben auch eine Gegenleistung etwa in Form von Gästekarten oder Rabatten bekommt, ist die neue Abgabe in Saarbrücken eine reine Steuer ohne direkten Gegenwert.