Völklingen/Saarbrücken: Das Landgericht Saarbrücken hat den 19 Jahre alten Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Stattdessen verurteilt Kammer um die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer den jungen Mann nur wegen besonders schweren Raubes. Er wird zudem in einer psychiatrischen Einrichtung zwangsweise untergebracht. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft im Mordprozess um den erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr in ihrem Plädoyer eine harte Strafe gefordert: Oberstaatsanwalt Christian Nassiry sprach sich für 13 Jahre Gefängnis sowie eine Einweisung in den Maßregelvollzug aus. Letzteres bezeichnet die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in speziellen psychiatrischen Kliniken.
Die Einweisung in solch eine Klinik kommt noch vor dem Antritt einer Haftstrafe. So kann es passieren, dass Verurteilte viel länger als die eigentlich verhängte Strafe, manchmal sogar tatsächlich lebenslang, eingesperrt bleiben. Eine noch härtere Strafe forderte die Anwältin Rosetta Puma, die im Prozess die Witwe des erschossenen Simon Bohr vertrat. Sie beantragte in ihrem Schlusswort die Höchststrafe nach dem Jugendrecht und wollte Ahmet G. für 15 Jahre hinter Gittern sehen. Dieses hohe Strafmaß ist im Jugendstrafrecht nur in Ausnahmefällen möglich. Zudem forderte auch sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Der Strafverteidiger des Angeklagten, Michael Rehberger, hatte lediglich eine Jugendstrafe von sechs Jahren Gefängnis sowie die Unterbringung im Maßregelvollzug beantragt. Der Angeklagte selbst hatte vor der Verkündung des Urteils, wie in jedem Strafprozess, das letzte Wort. Der Heranwachsende, der die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt und mittlerweile nur noch den deutschen Pass hat, brachte allerdings nur einen dünnen Satz hervor: „Ich schließe mich meinem Anwalt an“, war sein Kommentar. Kein Wort der Reue, des Bedauerns oder der Erklärung der unfassbaren Tat.
Dass der Angeklagte die Tat begangen hatte, war unstreitig. Für die Urteilsfindung wichtig war daher vor allem die Frage, inwieweit Ahmet G. zur Tatzeit schuldfähig war. An einer vollen Schuldfähigkeit hatte Prof. Dr. Wolfgang Retz von der Uniklinik Homburg, der den 19-Jährigen begutachtete, starke Zweifel.
