Völklingen/Saarbrücken: Nach dem Urteil am heutigen Mittwoch um die tödlichen Schüsse auf Polizeioberkommissar Simon Bohr (wir berichteten bereits) äußert sich nun die Führungsspitze der saarländischen Polizei zum Ausgang des Verfahrens. In einer Mitteilung der Landespolizeidirektion heißt es: „Am heutigen Tag der Urteilsverkündung in diesem schweren und erschütternden Fall zum Nachteil unseres Kollegen Simon Bohr richtet sich unser Blick zunächst auf das, was bleibt: die tiefe Betroffenheit über den Verlust und das Leid der Familie und Angehörigen, Freundinnen und Freunde sowie der Kolleginnen und Kollegen. Ihnen gilt unser aufrichtiges Mitgefühl.“
Der damals 18-jährige Ahmet G. hatte den Polizisten im August vergangenen Jahres mit der Dienstpistole eines Polizeischülers mit mehreren Schüssen niedergestreckt. Während die Staatsanwaltschaft das als Mord wertete, erkannte die Kammer am Landgericht stattdessen, dass Ahmet G. die Schuld seiner Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht einsehen konnte. Die Polizeiführung des Saarlandes sagt dazu:
„Gleichzeitig vertrauen wir aber auch auf die unabhängige Entscheidung des Gerichts. Das Urteil ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das mit großer Sorgfalt, unter umfassender Prüfung aller Beweise und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten geführt wurde. Gerade in einem so emotional belastenden Fall zeigt sich die Bedeutung unseres Rechtsstaates: Entscheidungen werden auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen – unabhängig, objektiv und frei von äußerem Einfluss.“
Die Staatsanwaltschaft dagegen ist mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden. Die Anklagebehörde hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einzulegen. Ob auch die Nebenklagevertretung sich gegen das Urteil juristisch zur Wehr setzen wird, bleibt abzuwarten.
