„Zum Abschuss freigegeben“: Das sagt ein Kollege von Simon Bohr zum milden Urteil

Völklingen/Saarbrücken: Nach dem Urteil gegen den Völklinger Ahmet G., der Polizeioberkommissar Simon Bohr straffrei getötet hat, meldet sich nun erstmals ein Kollege des erschossenen Familienvaters zu Wort und beschreibt auch die Gefühle der Beamten auf der Dienststelle in Völklingen. Er beginnt seine Gedanken so: „Sich als Polizist öffentlich zu brisanten Themen zu äußern, schien mir immer unprofessionell. Ich habe es daher in über 20 Jahren Polizeidienst unterlassen. Mit dem unerträglichen Urteil vom 1. April sehe ich mich dazu gezwungen. Dazu fühle ich mich meinem langjährigen Weggefährten und Kollegen bei der Völklinger Polizei, Simon Bohr, einem wundervollen Menschen und Polizisten, verpflichtet.“

Der Beamte war während der Verhandlung im Gerichtssaal immer dabei. Nicht nur, um sich ein eigenes Bild des Prozesses zu machen, sondern auch, um damit Simons Frau und die traumatisierten Kollegen zu unterstützen, die dort ausgesagt haben. Dass Ahmet G. in Todesangst handelte, „auch noch, als er über Simon stand und ihm ins Gesicht schoss“, das kann der Polizist nicht glauben. Er kritisiert das Urteil hart. Ein Punkt: „Da ist das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Retz, in dem er den Täter zur Tatzeit und über die gesamte Tat hinweg als eingeschränkt einsichts- und steuerungsfähig in Folge einer paranoiden Schizophrenie und somit als vermindert schuldfähig erachtet, aber eben nicht schuldunfähig.“

Von letzterem ist das Gericht dann aber ausgegangen. Ungläubig schreibt der Polizist über die Erschießung des Beamten, die ohne Strafe bleibt, dass „sogar sein Verteidiger in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen des Schweren Raubes und des Totschlags“ gefordert hat. Das Gericht jedoch lehnt jede Strafe für sämtliche Taten von Ahmet G. ab. „Das Urteil hat Folgen. Leider für die Falschen“, wie der Beamte sagt: „Der Schuldspruch hätte einen unschätzbaren Mehrwert für die Opfer und die Hinterbliebenen gehabt. Sie hätten abschließen können und Gewissheit erlangt. Stattdessen droht den Hinterbliebenen und den traumatisierten Einsatzkräften mit der mehr als nachvollziehbaren Beantragung der Revision eine mögliche Neuverhandlung. Es bleibt die Hoffnung, dass die Tat zumindest dann als das benannt wird, was sie war. Das Volk, in dessen Namen das Urteil gesprochen wurde, muss die Kosten des Verfahrens tragen, da man laut Urteilsbegründung bei Genesung des Täters einer Resozialisierung durch die Kostenzuweisung nicht im Wege stehen will. Symbolisch bezahlen also auch Simons Frau und die traumatisierten Kollegen für dieses Verfahren. Für das Gericht vielleicht eine Randnotiz, für die Betroffenen eine riesige Sauerei.“

Was macht das Urteil nun mit den Beamten in Völklingen? „Das Verfahren hat jeden von uns viel Kraft gekostet. Wir trauern noch immer um Simon. Wir, die immer in erster Reihe stehen, gingen bereits vor Simons ’straffreier Tötung‘ mit dem Selbstverständnis zum Dienst, vielleicht nicht mehr nach Hause zurückzukehren. Wir können uns leider nicht erlauben, die Realität derart zu verkennen. Mit diesem Urteil müssen wir anerkennen, dass die Gesetze, für deren Einhaltung wir jeden Tag unser Leben riskieren, uns und unsere Familien nicht in gleicher Weise schützen. Wir werden nun auch mit dem Gefühl zum Dienst gehen müssen, von der Justiz zum Abschuss freigegeben worden zu sein.“

Den gesamten öffentlichen Beitrag des Beamten findet ihr hier.