Saarbrücken: Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Dienstag zwei Terrorverdächtige festnehmen lassen, einen davon im Saarland.
Es geht um den eritreischen Staatsangehörigen Merhawi A. und den deutschen Staatsangehörigen Shimangus T. Einer der Männer ist in der Nähe von Saarbrücken festgenommen worden, der andere in Stuttgart. In beiden Fällen haben Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei zugeschlagen.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, einer inländischen terroristischen Vereinigung anzugehören. Merhawi A. wird in diesem Zusammenhang auch Landfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen.
Ihnen wird zur Last gelegt, im August 2022 die Vereinigung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ gegründet zu haben. Dabei handelte es sich um eine international vernetzte selbstständige Gruppierung, deren erklärtes Ziel es war, die Regierung in Eritrea zu stürzen. Dabei sollen die Mitglieder Gewaltaktionen gegen Veranstaltungen in Deutschland von Anhängern der eritreischen Regierung verübt haben. Auch Gewalt gegen deutsche staatliche Institutionen und Repräsentanten der Staatsgewalt wie Polizeikräfte, die zum Schutz der Veranstaltungen eingesetzt wurden, sollen als legitimes Mittel angesehen worden sein. Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora am 20. August 2022 und am 8. Juli 2023 in Gießen sowie am 16. September 2023 in Stuttgart sollen zahlreiche Mitglieder der „Brigade N’Hamedu Deutschland“ die Teilnehmer und die eingesetzten Polizeikräfte angegriffen haben. Die Ausschreitungen sollen von Führungskräften der Brigade koordiniert worden sein. Die sollen auch zum Einsatz potentiell tödlicher Gewalt aufgerufen haben. Bei den Aktionen der Gruppe sollen die Angreifer Wurf- und Schlaggegenstände auch gezielt gegen den Kopfbereich Opfer eingesetzt haben. So sind zahlreiche Polizeibeamte und einige Veranstaltungsteilnehmer zum Teil schwer verletzt worden. Im Sommer 2024 hat die „Brigade N’Hamedu Deutschland“ dann verkündet, künftig von gewaltsamen Ausschreitungen abzusehen.
Merhawi A. und Shimangus T. werden heute dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

