Saarlouis/Dillingen: Nach der Ankündigung, dass Bundeskanzler Friedrich Merz am Montag ins Saarland kommt (wir berichteten), gibt die Polizei nun die Einrichtung für Flugverbotszonen bekannt. Innerhalb dieser Zonen, die vom Bundesministerium für Verkehr eingerichtet worden sind, dürfen keine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme aufsteigen. Die Flugverbotszone gilt in den beiden polizeilichen Einsatzbereichen in Dillingen und Saarlouis von 14 bis 19 Uhr.
Dadurch wird auch etwas klarer, in welchem Zeitraum der Kanzler das Saarland besuchen wird. In seinem offiziellen Terminkalender ist bisher nur vom Nachmittag und frühem Abend die Rede. Die betroffenen Gebiete sind zum einen das gesamte Werksgelände der Dillinger Hütte sowie in Saarlouis der Bereich um die Gustav-Heinemann-Brücke. Zu diesen Flugbeschränkungsgebieten müssen Drohnenpiloten einen Mindestabstand von einer nautischen Meile, also 1,852 Kilometern, einhalten.
Ausgenommen sind lediglich Flüge der Polizei sowie Flüge mit Genehmigung der Polizei. Die Einrichtung der Flugverbotszone soll das Risiko möglicher unkontrollierter Flugbewegungen minimieren, die eine Gefährdung der Gäste und Veranstaltungsteilnehmer mit sich bringen könnte. Der Schutz der Veranstaltung, der Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat laut Polizei oberste Priorität.
Die Beamten weisen darauf hin, dass alle nicht angemeldeten Fluggeräte, insbesondere Drohnen, während des Events durch die Polizei detektiert und bei Zuwiderhandlung umgehend zu Boden gebracht werden. Zum Abschuss von Drohnen verfügt die Polizei seit einiger Zeit über spezielles Gerät. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Flugverbotszone konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor seinem Termin im Saarland nimmt der Bundeskanzler um 11 Uhr am Festakt zum 75-jährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teil.
