Saarbrücken: Die Behörden im Saarland haben bei Kontrollen im Lebensmittelbereich wieder Beanstandungen festgestellt. Zwei Betriebe aus dem Gastronomiebereich sind bei den jüngsten Untersuchungen beanstandet worden. Das geht aus der aktuellen Veröffentlichung des Landesamtes für Verbraucherschutz vom Dienstag hervor. Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Verstöße gegen Lebensmittelvorgaben öffentlich zu machen. Welche Betriebe genau betroffen sind, kann an dieser Stelle leider nicht bekanntgeben werden. Grund sind gesetzliche Schranken bezüglich der Veröffentlichungsdauer. Denn beanstandete Unternehmen dürfen nur zeitlich begrenzt öffentlich genannt werden. Verbraucher können Namen und Anschriften auf der offiziellen Internetseite des Saarlandes einsehen.
In der jüngsten Veröffentlichung geht es um zwei Betriebe aus der Landeshauptstadt, die nur wenige Meter voneinander entfernt im Stadtteil Malstatt liegen. Zunächst bekommt eine Speisegaststätte am 16. Juni Besuch. In dem arabischen Restaurant fällt auf, dass Lebensmittel wie Geflügelfleisch, Marinaden und Paprika unter unhygienischen Bedingungen gelagert und zubereitet worden sind. Damit sind die Produkte der Gefahr einer negativen Beeinflussung ausgesetzt. Bei einer Nachkontrolle am 2. Juli stellen die Beamten fest, dass die Mängel komplett behoben worden sind.
Genau einen Monat später dann, am 16. Juli, sind die Kontrolleure wieder in der belebten Geschäftsstraße unterwegs. Im Fokus liegt dieses Mal unter anderem ein Einzelhandelsbetrieb. Der verkauft unter anderem Lebensmittel und die werden nach Angaben der Behörde nicht richtig gelagert. Betroffen sind Paprikas, Orangen, Tomaten, Pfirsiche, Auberginen, eingelegte Oliven, Käse und Butter. Eine Nachkontrolle am 30. Juli ergibt, dass die Waren mittlerweile wieder wie gesetzlich vorgeschrieben gelagert werden.

