
Neunkirchen. Neue Entwicklung rund um die Bedrohungslage gegen Neunkirchens Landrat Sören Meng (SPD): Der Mann, gegen den in diesem Zusammenhang ermittelt wird, hat sich nun mit einer Beschwerde an die Kommunalaufsicht gewandt.
Das auf den 21. Oktober datierte Schreiben liegt Blaulichtreport Saarland vor. Darin bittet der Beschwerdeführer das Landesverwaltungsamt um eine kommunalaufsichtsrechtliche Prüfung. Konkret stellt er die Frage, ob Meng im Zusammenhang mit einem Gewaltschutzverfahren Ressourcen und Beschäftigte des Landkreises für eine private Rechtsangelegenheit eingesetzt haben könnte. Ob diese Vorwürfe zutreffen, ist derzeit nicht geklärt.
Hintergrund ist eine Bedrohungslage, über die Blaulichtreport Saarland bereits im Juli an dieser Stelle berichtet hatte. Gegen den jetzigen Beschwerdeführer wird wegen des Verdachts ermittelt, gegenüber Dritten angekündigt zu haben, den Landrat töten zu wollen. Im Zuge des Verfahrens hatte es unter anderem Durchsuchungsmaßnahmen gegeben. Der Beschuldigte bestreitet den gegen ihn erhobenen Vorwurf. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
In seiner jetzigen Beschwerde behauptet der Mann, dass im Zusammenhang mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz Schreiben an das Amtsgericht Neunkirchen unter Verwendung des Briefkopfes des Landkreises erstellt worden seien. Konkret nennt er Schreiben vom 9. und 13. Juli 2026 und behauptet eine Beteiligung des Rechtsamtes des Landkreises. Daraus leitet er die Frage ab, ob öffentliche Mittel beziehungsweise Personal für eine aus seiner Sicht private Angelegenheit eingesetzt worden seien. Einen unzulässigen Einsatz von Kreisressourcen belegt das Beschwerdeschreiben selbst jedoch nicht.
Der Beschwerdeführer geht in seinem Schreiben noch weiter und stellt unter anderem die Frage nach einem möglichen „institutionellen Missbrauch“. Auch hierbei handelt es sich ausdrücklich um die Einschätzung und den Verdacht des Mannes – nicht um eine Feststellung einer Behörde oder eines Gerichts. Er fordert das Landesverwaltungsamt auf zu prüfen, ob Meng kommunale Ressourcen außerhalb des gesetzlichen Rahmens genutzt habe oder ob deren Einsatz aufgrund eines dienstlichen Zusammenhangs zulässig gewesen sei.
Gerade dieser Punkt dürfte für die Bewertung entscheidend sein: Die Vorgänge ereigneten sich vor dem Hintergrund einer Bedrohung gegen den amtierenden Landrat und dessen Familie. Ob die daraus resultierenden Schutz- und Rechtsmaßnahmen deshalb einen ausreichenden dienstlichen Bezug hatten oder vollständig als Privatangelegenheit zu behandeln waren, lässt sich anhand des jetzt vorliegenden Schreibens nicht beurteilen.
Blaulichtreport Saarland hat nach eigenen Recherchen Unterlagen eingesehen, aus denen hervorgeht, dass es sich bei dem Verfasser der Beschwerde um den Beschuldigten aus dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Bedrohungslage gegen Meng handelt. Sein Name wird von unserer Redaktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht.
Offen ist zudem, ob das Landesverwaltungsamt die Beschwerde bereits förmlich zur Prüfung angenommen hat und zu welcher Bewertung die Kommunalaufsicht kommt. Eine behördliche Feststellung, wonach Sören Meng oder Beschäftigte des Landkreises rechtswidrig gehandelt hätten, liegt Blaulichtreport Saarland derzeit nicht vor.
Mengs Name war erst in der vergangenen Woche auch im Zusammenhang mit der Affäre um die Neunkircher Verkehrs-Gesellschaft (NVG) aufgetaucht. Dabei geht es unter anderem um vier Schülerfahrten zur Landsweiler Alm aus dem Jahr 2022, die später mit insgesamt 515,52 Euro nachberechnet worden sein sollen. In entsprechenden Unterlagen wird Meng als Ansprechpartner genannt. Hinweise darauf, dass der Landrat persönlich eine kostenlose Beförderung angeordnet hatte, liegen jedoch nicht vor.


