Datenschutz-Panne: Saar-Polizei muss YouTube-Video löschen

Saarbrücken: Datenschutz-Panne beim Landespolizeipräsidium. Die Behörde veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube derzeit eine Doku-Reihe, in der angehende Polizeibeamte bei der Ausbildung begleitet werden. Dabei sind immer wieder echte Einsatz-Szenen zu sehen. Wie in der Medienwelt üblich, wird dabei alles unkenntlich gemacht, was auf mutmaßliche Täter oder Opfer hindeuten könnte. In der aktuellen Folge unterläuft der Polizei dabei eine Panne.

„Zurück in Saarbrücken“ ist eine Szene der Sendung überschrieben. Es ist ein Funkspruch zu hören: „Die Mitteilerin gibt an, dass die Frau (…) erneut aus dem Fenster um Hilfe schreien würde und es würde sich anhören, als ob ein Kind schreien würde.“ In den Untertiteln, die in den Videos eingeblendet werden, wird der Name der Betroffenen nicht genannt, stattdessen „Frau X“ geschrieben. Im Funkspruch ist ihr Name allerdings ganz deutlich zu hören.

Dazu werden mehrere Aufnahmen des Wohnhauses der Betroffenen gezeigt: Die Eingangtüre zum Gebäude, ihre Wohnungstür mit identifizierenden Aufklebern darauf, ein Blick in die Wohnung mit einem gemalten Bild an der Wand, mehrfach das Treppenhaus mit markanter Steinoptik. Nachfrage bei der Pressestelle des Landespolizeipräsidiums: Hat die Frau wirklich in diese identifizierbare Darstellung eingewilligt? Statt einer Antwort reagiert die Polizei damit, das bereits mehrere Stunden online stehende Video umgehend zu löschen.

Nochmalige Nachfrage bei der Behörde. Pressesprecherin Melanie Mohrbach bedankt sich für den Hinweis: „Wir werden das Video neu hochladen. Auch bei mehrfachem Durchsehen ist uns die Szene leider nicht aufgefallen.“ Die Einblendung „Saarbrücken“ bedeute auch nicht, dass die mit Namen genannte Frau in der Landeshauptstadt wohne. „Das bezieht sich auf die Dienststelle des Polizeischülers, den wir dort begleiten und deren Dienstgebiet. Die Frau könnte beispielsweise auch in Kleinblittersdorf wohnen.“ Bisher ist das Video nicht wieder online erschienen. Ob der Vorfall datenschutzrechtliche Folgen nach sich zieht, ist nicht bekannt.