Ab Montag leichte Lockdown-Lockerungen im Saarland

Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Donnerstag in einer Videokonferenz leichte Lockerungen im Corona-Lockdown beschlossen. Die neuen Regelungen sollen ab Montag und dann zunächst eine Woche lang gelten. Das ist im Detail heute beschlossen worden:

  • Schon seit Wochen bekannt ist, dass ab 1. März die Friseure wieder öffnen dürfen. Heute ist nun beschlossen worden, dass auch andere körpernahe Dienstleistungen, die hygienischen und pflegerischen Zwecken dienen, wieder öffnen dürfen. Das gilt laut Staatskanzlei nicht nur aber auch für die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen. Was das beispielsweise für Massagesalons bedeutet, bleibt unklar.

  • Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenmärkten und ähnlichen Einrichtungen dürfen ebenfalls öffnen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Das dürfte auch für Baumärkte gelten, wenn sie in den geöffneten Bereichen ausschließlich die erlaubten Waren anbieten.

  • Ladengeschäfte des Einzelhandels oder Ladenlokale, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, dürfen Kunden empfangen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Es darf sich dann jeweils immer höchstens ein Kunde sowie eine weitere Person aus dessen Hausstand im Geschäft befinden.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärt: „Es ist nicht die Zeit für großangelegte Öffnungen aber wir waren uns einig, dass es an der Zeit ist, erste kleinere Erleichterungen zu wagen. Allerdings muss weiterhin größte Vorsicht geboten sein. Wir dürfen es nicht riskieren, dass die Zahlen wieder in gefährliche Höhen ansteigen und wir damit die Fortschritte der letzten Wochen und Monate zunichtemachen.“