Ab sofort Corona-Bußgeldkatalog im Saarland: Hier findet ihr alle Strafen auf einen Blick

Saarbrücken: In den letzten Tagen ist es im Saarland immer wieder zu Verstößen gegen die Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie gekommen. Die Rufe nach einem festen Corona-Bußgeldkatalog wurden immer lauter. In anderen Bundesländern gibt es solche Regelungen bereits. Nun zieht auch das Saarland nach und hat einen Katalog mit Regelsätzen für Verstöße gegen die ab morgen geltende Verordnung aufgestellt. Hier findet ihr alle Verstöße und die dafür zu erwartenden Strafen:

  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person: bis zu 200 Euro
  • Zuwiderhandeln gegen das Verbot, an Versammlungen und Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen: 200 bis 400 Euro
  • Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen Grund: bis zu 200 Euro
  • Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus: bis zu 200 Euro

  • Verstoß gegen das Verbot, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veranstaltungen abzuhalten: 200 bis 2.000 Euro
  • Betrieb von Gaststätten und Hotels sowie der Betrieb von sonstigen Einrichtungen und Öffnung von Ladenlokalen des Einzelhandels trotz Verbots: 1.000 bis 4.000 Euro
  • Öffnung von sonstigen Ladenlokalen trotz Verbots für den Publikumsverkehr: 500 bis 2.000 Euro
  • Unbefugtes Betreten einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung: 500 bis 2.000 Euro

  • Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege und von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens: 500 bis 2.000 Euro
  • Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und
    der Eingliederungshilfe: mindestens 800 Euro
  • Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen durch Hochschulen und Universitäten: mindestens 200 Euro
  • Betrieb der Verpflegungsbetriebe trotz Betriebsuntersagung: mindestens 1.000 Euro

  • Unbefugtes Anbieten von Schulveranstaltungen: mindestens 200 Euro
  • Unbefugtes Betreiben von Kindertageseinrichtungen: mindestens 200 Euro
  • Verbotswidriges, planmäßiges Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln: 200 bis 3.000 Euro