Völklingen: Im Fall des ermordeten Polizeibeamten Simon B. hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt gegen den 18-jährigen Beschuldigten Anklage zum Landgericht Saarbrücken erhoben. Konkret wird dem Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit der Verdacht des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tatmehrheit mit besonders schwerem Raub vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht von mehreren Mordmerkmalen aus: neben Verdeckungsabsicht einer anderen Straftat und der grausamen Begehungsweise wirft sie dem Heranwachsenden auch Mordlust vor. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Behörde von folgendem Tathergang aus: Am frühen Abend des 21. August soll der 18-Jährige mit einem Messer eine Tankstelle überfallen und dabei knapp 600 Euro Bargeld erbeutet haben. Auf der anschließenden Flucht zu Fuß soll er in der Innenstadt von einem alarmierten Kommando der Polizei gestellt worden sein, zu dem der später getötete Polizeioberkommissar und ein Kommissaranwärter gehört haben.
Bei einem Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und dem Kommissaranwärter soll der Deutsch-Türke die Dienstwaffe des Polizeischülers aus dessen verschlossenen und tadellos funktionierdenden Holster genommen und den Anwärter weggestoßen haben. Ungefähr zeitgleich soll Simon B. mit einem Taser auf den Angeschuldigten geschossen haben. Allerdings soll der Einsatz des Tasers aus noch unklaren Gründen ohne Wirkung geblieben sein. Der Angeschuldigte soll daraufhin mit der Dienstwaffe etwa fünfmal auf den Polizeioberkommissar geschossen haben. Dann soll der 18-Jährige auch mehrfach mit der Dienstwaffe auf den Kommissaranwärter geschossen und ihn einmal in die Schutzweste getroffen haben. Auch der Kommissaranwärter soll daraufhin verletzt zu Boden gefallen sein, wo er von einem Bürger aus dem Gefahrenbereich gezogen worden ist.
Dann soll der Angeschuldigte aus nächster Nähe weitere Schüsse auf den am Boden liegenden Polizeioberkommissar abgegeben haben. Weil der 18-Jährige auch ohne diese Schüsse hätte unerkannt flüchten können, geht die Staatsanwaltschaft von purer Mordlust aus. Von weiteren Schüssen auf den Polizeioberkommissar soll der Mann nur durch zwischenzeitlich weitere herbeigeeilte Polizeibeamte abgehalten worden sein, mit denen es einen Schusswechsel gegeben haben soll. Simon B. ist insgesamt sechsmal durch Schüsse getroffen worden und trotz aller Rettungsversuche vor Ort eine Stunde nach der Tat verstorben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Weil er zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen ist und deshalb auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht kommt, ist die Anklageerhebung zur Jugendkammer des Landgerichts erfolgt. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft, im Fall von Jugendstrafrecht eine Strafe von höchstens 15 Jahren. Es soll vor Gericht aber auch über eine Sicherungsverwahrung entschieden werden. Der 18-Jährige hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Prozess sollen unter anderem Zeugen vernommen und Videos gezeigt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.
