Auch für Saarbrücken zuständig: Gesuchter Terrorverdächtiger festgenommen

Frankfurt: Im Auftrag der Bundesanwaltschaft nehmen Beamte der Bundespolizei am vergangenen Freitag Selahattin K. bei seiner Ankunft am Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt fest. Gegen den türkischen Staatsangehörigen besteht seit 14. Februar ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof. Im Gefängnis sitzt der Mann schon länger: Er ist am 12. Juni auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Italien festgenommen worden.

Jetzt hat man ihn zur Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Was wird dem Mann vorgeworfen? Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben. Konkret geht es um die Mitgliedschaft in der bei uns verbotenen, sogenannten Arbeiterpartei Kurdistans PKK. In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten folgendes zur Last gelegt: Selahattin K. war von Januar 2014 bis Juli 2015 für die PKK als sogenannter Sektorleiter tätig.

Seine Aufgaben haben unter anderem die Koordination der organisatorischen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten der Vereinigung umfasst. Dabei ist er zunächst für den „Sektor Süd 1“ zuständig gewesen. Zu diesem Sektor gehören neben den Gebieten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Mannheim und Nürnberg laut Bundesanwaltschaft auch das Gebiet Saarbrücken. Ab Juli 2014 soll der Mann dann im „Sektor Mitte“ mit den Gebieten Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Köln und Münster tätig geworden sein.

Er hat den ihm unterstellten Gebietsverantwortlichen, etwa für den Bereich Saarbrücken, Anweisungen gegeben und hat deren Ausführung kontrolliert. Außerdem hat er bei der Organisation und Durchführung von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen mitgewirkt. Selahattin K. selbst ist gegenüber der sogenannten Europaführung der Terrororganisation berichtspflichtig gewesen und hat deren Anweisungen befolgen müssen. Soweit die Vorwürfe gegen den Mann aus seinem Haftbefehl. Am Samstag ist der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet hat.