Saarbrücken: Die derzeit im Saarland geltende Ausgangssperre wird ab nächster Woche aufgehoben. Das hat heute der Ministerrat im Saarland beschlossen. Bislang gelten im Saarland nicht nur die bundesweiten Regelungen eines Kontaktverbots, sondern man darf auch nicht ohne triftigen Grund das Haus verlassen. Letzteres fällt nun ab kommendem Montag weg. Das Kontaktverbot, das besagt, dass man sich in der Öffentlichkeit nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer haushaltsfremden Person aufhalten darf, bleibt dagegen bestehen. Zusätzlich sollen künftig Einzelverbote für bestimmte Handlungen ausgesprochen werden, sofern es aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU): „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist und weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift. Wir haben immer betont, dass wir unsere Maßnahmen ständig prüfen müssen, gerade weil diese mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind.
Sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt, planen wir als Landesregierung weitere Erleichterungen für den 4. Mai. Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein. Es ist ein schmaler Grat, die berechtigten Interessen der Wirtschaft und die Gesundheit der Menschen gegeneinander abzuwägen.
Es ist klug, weiterhin in kleinen Schritten vorzugehen und alles zu tun, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“ Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD): „Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirken. Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht wird gut angenommen, das hilft allen. Diese Maßnahmen haben Freiheiten und Grundrechte eingeschränkt und wir werden auch noch länger Abstand halten und Kontakte einschränken müssen.
Wir müssen aber immer wieder aufs Neue prüfen, ob und wo wir Anpassungen vornehmen können. Wir verändern daher zum 4. Mai die Rechtstechnik, damit nicht für jedes Verlassen der eigenen Wohnung ein triftiger Grund definiert werden muss. Weitere Maßnahmen sollten im Geleitzug mit anderen Bundesländern besprochen worden. Wir werden daher nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin im Saarland über weitere Änderungen unserer Regelungen beraten.
Für uns war die OVG-Entscheidung zu Möbel Martin nicht überraschend, ich hatte auf die Abgrenzungsschwierigkeiten immer hingewiesen, aber es wurde bundesweit anders vereinbart. Wir werden eine Öffnung für die Möbelhäuser auch in der Rechtsverordnung nachvollziehen. Grundsätzlich sollte als Kriterium die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsregeln und Abstandsregeln wichtiger sein als die Größe der Verkaufsfläche.“