Saarbrücken: Milderes Urteil für Totraser David K. (35)! Der Völklinger rammt 2016 nachts nach einer Betriebsfeier mit hoher Geschwindigkeit auf der B 406 in Saarbrücken-Güdingen den Rollerfahrer Günter B. (57).
Auf der Feier hat er getrunken und gekifft, einen Führerschein hat er auch nicht. Trotzdem setzt er sich ans Steuer und baut den schweren Unfall. Statt sich um den Verletzten zu kümmern, rast er mit seinem Arbeitskollegen als Beifahrer im silbernen Ford Focus davon, versenkt den Wagen an der Burbacher Schleuse in der Saar.
Das Opfer stirbt später in einem Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Pech für den feigen Unfallfahrer: Sein Nummernschild bleibt bei dem Crash an der Unfallstelle zurück, führt die Ermittler so auf die Spur des Malers und Lackierers. Ein Gutachter rechnet aus, dass er statt mit den erlaubten 70 Kilometern pro Stunde mit mindestens 85 Sachen gerast ist, möglicherweise auch mit bis zu 110. Der tödliche Unfall ist nichts seine erste Fahrt ohne Führerschein: Insgesamt viermal wird er ohne Lappen am Steuer erwischt.
Bei einem vorherigen Prozess am Landgericht Saarbrücken wird David K. für den tödlichen Unfall zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zu hoch, findet der 35-Jährige und legt Rechtsmittel ein. Nach seiner Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird das Saarbrücker Urteil teilweise aufgehoben und der Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Dort ist nun ein milderes Urteil gesprochen worden: Die Haftstrafe für David K. wird auf fünf Jahre reduziert.
Begründung des Gerichts: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur über eine verminderte Steuerungsfähigkeit verfügt hat. Denn der Angeklagte hat bei dem Crash unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden. Bis zum Schluss zeigt David K. vor Gericht keine Reue, beschwert sich über die Einschränkungen, die der Prozess für ihn bedeutet.