Betrunkener Vater schläft am Bahnhof ein, überlässt kleine Tochter sich selbst

Kaiserslautern: Am gestrigen dritten Adventssonntag sorgt ein Vorfall im benachbarten Kaiserslautern für Aufsehen. Ein Mann schläft am Abend im Hauptbahnhof auf einer Wartebank ein. Unglaublich: Dabei lässt er seine neun Jahre alte Tochter unbeaufsichtigt zurück! Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit entdecken den 40 Jahre alten Mann, der ganz offensichtlich stark alkoholisiert ist, und das kleine Mädchen.

Das Personal informiert daraufhin die Bundespolizei, die für Bahnanlagen zuständig ist. Die Beamten kommen zur angegebenen Örtlichkeit und finden den Vater des Kindes in einem desolaten Zustand vor. Der Mann scheint aufgrund seines Zustands nicht mehr in der Lage zu sein, sich um seine Tochter zu kümmern. Er wird gemeinsam mit dem Kind zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dort ergibt ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,66 Promille.

Mit den Maßnahmen der Polizei ist der Besoffene nicht einverstanden: Auf dem Weg zur Dienststelle beleidigt der Mann die Beamten mehrfach und sorgt für eine angespannte Situation. Nach dem Alkotest ist ganz klar: Der Mann ist offensichtlich nicht in der Lage, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Daher wird das Mädchen vorübergehend in die Obhut der Behörden übergeben. Im Laufe des Abends gelingt es den Beamten, die Mutter des Mädchens ausfindig zu machen. Aber auch sie kann, darf oder will sich in diesem Moment nicht des Kindes annehmen.

Nach Rücksprache mit der Mutter wird die Neunjährige daher an die aktuelle Lebensgefährtin des Vaters übergeben, die die weitere Betreuung übernimmt. Als die Beamten dem Mann die weiteren Maßnahmen erklären, eskaliert die Situation: Der 40-Jährige greift die Einsatzkräfte an und leistet erheblichen Widerstand. Glücklicherweise bleiben alle Beteiligten unverletzt. Gegen den Mann werden Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen darf er die Dienststelle verlassen.