Saarbrücken: Seitdem das Schengener Abkommen in Kraft ist, darf die Bundespolizei nur noch stichprobenartig Kontrollen an der Grenze durchführen. Und wenn dann mal so eine Grenzkontrolle stattfindet, so die Befürchtung der Beamten, dann spricht sich das schnell herum und die Kriminellen wählen Ausweichrouten zur Einreise ins Saarland. Um herauszufinden, ob das tatsächlich so ist, setzt die Bundespolizei am Mittwoch ein ungewöhnliches Verfahren ein: Nach längerer Pause kommt es zu einer Hubschrauber-Sprungfahndung. Dazu wird zunächst um 12 Uhr eine große Kontrollstelle auf der A 6 am Grenzübergang Goldene Bremm eingerichtet. Mit dabei: Die Landespolizei, die französische Polizei und der Zoll. Und dann beginnt der außergewöhnliche Teil: Ein Transporthubschrauber vom Typ Super Puma landet an der Goldenen Bremm, nimmt mehr als ein Dutzend Beamte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit MKÜ auf und fliegt sie innerhalb weniger Minuten zu einem zuvor ausgewählten kleinen Grenzübergang. Dort steigen die Beamten der MKÜ aus, haben alles an Material bei sich, was sie zum Aufbau eines Grenzkontrollpunkts brauchen. Versteckt gelegen, beispielsweise in Kurven, bauen die Polizisten innerhalb von gerade mal drei Minuten die Kontrollstelle auf und wählen bis zu einer Stunde lang Fahrzeuge aus, die anschließend kontrolliert werden. Der Super Puma fliegt in der Zwischenzeit zurück zur Goldenen Bremm, nimmt eine andere MKÜ-Einheit auf und setzt sie am nächsten Kontrollpunkt wieder ab. Insgesamt drei MKÜ-Teams springen so von Grenzübergang zu Grenzübergang – daher der Name Sprungfahndung. Sollte jemand abgeführt werden müssen oder ein Fahrzeug die Flucht ergreifen, kann die Landespolizei dazu gerufen oder der Hubschrauber zur Verfolgung eingesetzt werden. Bis 18 Uhr gehen die Kontrollen. Ergebnis: Sieben Fahndungstreffer, die Beamten vollstrecken einen Strafbefehl über 1200 Euro und einen Strafvollstreckungshaftbefehl über 800 Euro. Es gibt mehrere Aufenthaltsermittlungen, drei Verstöße gegen das Waffengesetz, bei denen unerlaubt eine Schusswaffe und in zwei Fällen verbotene Messer mitgeführt werden, dazu zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und drei Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz, bei denen die Betroffenen nicht die erforderlichen Grenzübertrittspapiere vorlegen können. In einem Fall wird eine Person am Steuer eines Wagens festgestellt, die keinen Führerschein hat und unter Alkoholeinfluss steht. Außerdem ziehen die Beamten ein verkehrsuntüchtiges Motorrad aus dem Verkehr, stellen einen zollrechtlichen Verstoß und einen Verkehrsverstoß fest.