Saarbrücken: Wie gestern von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) angekündigt, hat der Saar-Ministerrat am heutigen Freitag seine Corona-Verordnung angepasst. Sie gilt zunächst zwei Wochen lang beginnend mit dem 24. Mai am kommenden Montag. Das sind die darin enthaltenen Lockerungen:
Strand- und Freibäder: Bislang sind Schwimmbäder nur für Schwimmunterricht und zur Ausbildung von Rettungsschwimmer geöffnet. Ab Montag dürfen Frei- und Strandbäder für alle wieder öffnen – auch, wenn die Temperaturen derzeit nicht gerade zum Freibadbesuch einladen. Auflagen: Alle Gäste müssen einen negativen Corona-Test haben oder einen Immunitätsnachweis vorlegen.
Musik- und Chorproben: Die Nutzung von Blasinstrumenten und Chorproben sind, jeweils im Außenbereich, im Rahmen der kontaktfreien Angebote zur kulturellen Betätigung ab Montag wieder möglich.
Gottesdienste: Bislang müssen Gottesdienste und Gebete mit mehr als zehn Teilnehmern bei der jeweiligen Ortspolizeibehörde angemeldet werden. Das fällt ab Montag weg. Es müssen aber weiter besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen getroffen werden.
Gastronomie: Ab dem 31. Mai dürfen Gastronomiebetriebe nicht nur im Außenbereich, sondern auch im Innenbereich wieder öffnen. Die Bewirtung im Innenbereich ist nur mit Termin an einem festen Sitzplatz möglich, pro Tisch sind maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier gilt die Testpflicht, alternativ ein Immunitätsnachweis, und das Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Abseits der Sitzplätze müssen Gäste eine medizinische Maske tragen.
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ab 31. Mai sind Übernachtungsangebote in Beherbergungsbetrieben nicht nur wie bisher für Geschäftsreisende, sondern auch wieder für Touristen möglich. Die Bettenauslastung darf höchstens 70 Prozent betragen. Gäste müssen außerdem ein negatives Testergebnis vorweisen. Bei mehrtägigen Aufenthalten muss der Nachweis alle 48 Stunden erneuert werden. Gäste und Personal müssen in den öffentlich zugänglichen Bereichen medizinische Masken tragen.
Reisen mit Schiffen oder Reisebussen: Diese und ähnliche touristische Angebote sind ab dem 31. Mai mit negativem Corona-Test zulässig. Bei mehrtägigen Reisen muss der Test wie im Hotel alle 48 Stunden erneuert werden.
Alten- und Pflegeheime: Hier gelten die Lockerungen der Testpflicht für Personal und Bewohner nur dann, wenn in den Einrichtungen kein aktuelles Infektionsgeschehen vorliegt.