Saarlouis/Saarbrücken: Im Herbst letzten Jahres ereignete sich in Saarwellingen ein schrecklicher Vorfall: Ein ehemaliger Dönerbudenbetreiber soll absichtlich mehrmals mit seinem Auto über seine Ehefrau gefahren sein. Dies führte heute vor dem Saarbrücker Landgericht zu großer Aufregung, denn das Opfer, das auch als Nebenklägerin auftritt, filmte den Vorfall mit ihrem Mobiltelefon am 25. September 2022. Ihr Ex-Mann, der Angeklagte, soll versucht haben, sie durch Überfahren mit seinem Skoda Octavia zu töten.
Die schreckliche Tat wurde von Fabian Schwarz, einem Experten für Verkehrsmesstechnik und Unfallanalyse, untersucht. Er stellte fest, dass der Angeklagte das Opfer von hinten mit einer Geschwindigkeit zwischen 25 und 33 km/h erfasst hatte. Der Aufprall erfolgte in der Mitte des Stoßfängers, was zur Folge hatte, dass die Frau über die Motorhaube geschleudert wurde. Dabei traf sie wahrscheinlich mit ihrem Ellenbogen die Windschutzscheibe und es entstand eine spinnennetzartige Fraktur. Schwarz bemerkte auch, dass das Opfer in einer „Rotationsbewegung“ zurück auf die Motorhaube geworfen wurde, bevor es wieder vor den Skoda geworfen wurde.
Das Handy der Frau fiel aufgrund der Wucht des Aufpralls aus ihrer Hand, die Kamera lief jedoch weiter und nahm den weiteren Tathergang akustisch auf, während Handy in den Himmel hinein filmte. Schwarz konnte anhand der Tonspur des Videos den Vorfall rekonstruieren. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte kurz vor dem ersten Aufprall die Bremsen betätigte und dann das Auto in den Rückwärtsgang schaltete, um erneut auf das Opfer zuzufahren und es nochmals zu überfahren. Das Opfer war laut Schwarz wahrscheinlich zwischen der Garagentür und dem Stoßfänger eingeschlossen.
Auf dem Video sind Zeugen zu hören, die um Hilfe rufen, bevor der Angeklagte das Opfer beim Verlassen des Tatorts erneut überfahren haben soll. Von der letzten Attacke berichteten Zeugen, die Tonspur ergab darauf keine Hinweise. Die Frau erlitt schwere Lungenverletzungen und gebrochene Rippen, die ohne rechtzeitige medizinische Intervention lebensbedrohlich gewesen wären. Wie von Polizeibeamten berichtet wurde, hatte der Angeklagte zuvor gewalttätiges Verhalten gegenüber seiner Frau gezeigt. Der Prozess soll im Mai fortgesetzt werden.