Saarlouis: Ein neuer Tag, eine neue Entscheidung zur verschärften saarländischen Corona-Verordnung. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat heute in zwei Eilverfahren entschieden, dass Spielhallen im Saarland weiterhin geschlossen bleiben müssen. Gegen das Betriebsverbot hatten sich mehrere Betreiber von Spielhallen gewandt und von den Richtern gefordert, die Corona-Verordnung für Spielotheken und Casinos außer Vollzug zu setzen.
Die Richter haben die Verordnung geprüft, deren Ziel es ist, die Verbreitung der Krankheit Covid-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Krankheitsfällen zu vermeiden. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Schließung von Spielhallen und die damit verbundene Einschränkung von Kontakten einen wichtigen Teil dazu beiträgt, die Verbreitung von Covid-19 zu bremsen.
Gleiches gilt für Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, weil sich dort wechselnde Gäste einfinden und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl fremder Personen und längerer Verweildauer ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen. Andere Mittel wie Hygienekonzepte in Spielotheken, die genauso gut zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen, sehen die Richter nicht.
Mit Blick auf die gravierenden Folgen für die Gesundheit vieler Menschen bei einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen und eine Überlastung des Gesundheitswesens müssen die Spielhallen mit einer Schließung leben, so das Gericht. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Schließung nur vorübergehend ist und dass den Betreibern staatliche Entschädigungen für die Umsatzausfälle in Aussicht gestellt worden sind. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. In den vergangenen Tagen gab es mehrere Entscheidungen zur Corona-Verordnung. Danach dürfen Tattoo- und Piercingstudios sowie eine Fußpflegepraxis wieder öffnen, Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben.