Saarbrücken: Bereits am vergangenen Freitag, 6. Dezember, führt das Hauptzollamt Saarbrücken umfangreiche Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Branchen, die besonders anfällig für Regelverstöße und Clankriminalität sind. Unter den kontrollierten Betrieben: Barbershops, Shisha-Bars, Cafés und Table-Dance-Bars. In Saarbrücken werden insgesamt 11 Objekte überprüft, dabei werden 29 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Beamten kontrollieren, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Sie interessieren sich dafür, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Bei Beschäftigten ohne deutschen Pass wird zudem geprüft, ob die notwendigen Genehmigungen zur Aufnahme einer Arbeit vorliegen. Unterstützt wird der Einsatz vom kommunalen Vollzugsdienst der Landeshauptstadt Saarbrücken und von der Betriebsprüfung des Finanzamtes Saarbrücken.
Bei den Kontrollen ergeben sich Verdachtsmomente in mehreren Bereichen: Sechs Verstöße gegen den Mindestlohn werden registriert, außerdem in 17 Fällen vorenthaltenes Arbeitsentgelt. In elf Verdachtsfällen wird wegen Leistungsbetrug ermittelt, in fünf Fälle besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern. Insgesamt werden vier Strafverfahren und fünf Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen ausländerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben eingeleitet.
Neben der Aufdeckung von Regelverstößen hat der Einsatz auch zum Ziel, Erkenntnisse über mögliche Clanaktivitäten zu gewinnen. Der Einsatz zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit verschiedener Behörden bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen ist. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, um die aufgedeckten Verdachtsfälle weiter zu klären.