Völklingen – Am 29. April 2023 kam es in einem Waldgebiet in Völklingen-Luisenthal zu einer sexuellen Belästigung. Die Tat ereignete sich in der Nähe des Friedhofs Luisenthal, als eine junge Frau mit ihrem Hund spazieren ging und auf eine Gruppe von alkoholisierten Männern traf.
Einer der Männer griff der Geschädigten in den Brustbereich, nachdem er seinen Arm auf ihre Schulter gelegt hatte. Die Frau flüchtete daraufhin und alarmierte die Polizei. Sofort eilten mehrere Streifenkommandos der Polizei Völklingen zum Tatort und konnten den Täter, einen 40-jährigen Mann, kurz darauf festnehmen. Da er bei seiner Festnahme deutlich alkoholisiert war, wurde er vorübergehend in Gewahrsam genommen und seine Personalien wurden erfasst. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
In Deutschland ist sexuelle Belästigung ein Straftatbestand und wird gemäß § 184i des Strafgesetzbuchs (StGB) geahndet. Die Tatbestände können mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Bei schwereren Fällen oder wenn die Tat in einer Gruppe begangen wurde, können höhere Strafen verhängt werden. Wenn die sexuelle Belästigung mit einer Nötigung oder einer körperlichen Gewalt einhergeht, kann dies als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gemäß §§ 177 oder 178 StGB eingestuft werden und mit deutlich höheren Strafen geahndet werden.