Saarbrücken: Die Verbraucherzentrale Saarland wendet sich im Streit um die Fernwärmeverträge in der Landeshauptstadt an die saarländische Energiekartellbehörde. Grund dafür ist die Weigerung des Energieversorgers Energie SaarLorLux, seine kurzfristig ausgesprochenen Kündigungen von Fernwärmeverträgen zurückzunehmen. Zuvor hatte es mehrere Beschwerden von Kunden des Energieversorgers bei der Verbraucherzentrale gegeben.
Die Verbraucherzentrale fordert eine Prüfung mehrerer strittiger Punkte, darunter die Rechtmäßigkeit der Kündigungsfristen, die Preisgestaltung und der Verdacht, dass der Versorger seine Monopolstellung ausnutzen könnte. Die Kartellbehörde soll nun klären, ob die Preiserhöhungen und das Verhalten des Anbieters gerechtfertigt oder zu beanstanden sind.
Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, kritisiert insbesondere die vierwöchige Kündigungsfrist und die Preissteigerungen, die laut der Verbraucherzentrale nicht im Einklang mit den tatsächlichen Produktionskosten stehen sollen. Während Gas- und Strompreise nur teilweise an die Kunden weitergegeben würden, unterlägen die Fernwärmepreise ständigen Schwankungen. Es werde vermutet, dass die Preisgestaltung auf ein Ausnutzen der Monopolstellung hindeuten könne, um andere Geschäftsbereiche wettbewerbsfähig zu halten.
Zudem stellt die Verbraucherzentrale die Frage, ob die Preissteigerungen angesichts des gesunkenen Fernwärmeabsatzes und steigender Gewinne gerechtfertigt sind. Zwischen 2021 und 2023 sollen sich die Renditen des Unternehmens stark verbessert haben, obwohl der Absatz um 20 Prozent zurückgegangen sein soll.
Die saarländische Verbraucherzentrale fordert saher jetzt Klarheit über das Vorgehen des Energieversorgers, da Fernwärme eine zentrale Rolle bei der Wärmewende spiele und das Vertrauen der Verbraucher in diese Versorgungsform von entscheidender Bedeutung sei.