Saarbrücken/Perl: Wieder einmal Fahndungserfolg für die Bundespolizei im Saarland. Am gestrigen Montagabend gegen 17 Uhr geht den Beamten bei einer der wiedereingeführten Grenzkontrollen ein dicker Fisch ins Netz. Die Einsatzkräfte stoppen einen 61 Jahre alten Italiener, dem zuvor die Wiedereinreise nach Deutschland untersagt worden ist. Der Mann versucht, bei Perl vom Großherzogtum Luxemburg aus in die Bundesrepublik zu reisen.
Dort hat die Bundespolizei allerdings eine Grenzkontrolle eingerichtet. Der Mann wird überprüft, seine Daten in den Fahndungscomputer eingegeben. Dabei stellt sich heraus: Es handelt sich um einen verurteilten Mörder. Der 61-Jährige hat im Jahr 1994 einen Mord begangen, ist danach untergetaucht. Erst 2001 hat man ihn festnehmen können, im Jahr 2003 ist er dann vor dem Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. In dem Prozess auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.
Diese im Einzelfall von den Gerichten getroffene Feststellung dient dazu, eine vorzeitige Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu erschweren oder auszuschließen, wenn die Richter die sogenannte Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren als zu kurz ansehen. Der jetzt aufgegriffene Mann wird, nachdem er zehn Jahre seiner Haftstrafe in der Bundesrepublik verbüßt hat, im Jahr 2021 nach Italien abgeschoben.
Zugleich wurde gegen ihn eine befristete Wiedereinreisesperre verhängt, die eigentlich noch bis ins Jahr 2031 gilt. Jetzt allerdings nicht mehr: Bei Verstoß gegen das Verbot wird die restliche Freiheitsstrafe fällig. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an der Grenze wird der Italiener von Kräften der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort könnte er jetzt für lange Jahre bleiben, weil ja vor Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war.
