Landstuhl: Am gestrigen Montagmorgen entdeckt eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern einen bewusstlosen Mann auf Bahnsteig 2 des Bahnhofs im rheinland-pfälzischen Landstuhl. Der 49 Jahre alte deutsche Staatsangehörige hat keine Vitalzeichen mehr. Auch die Atmung hat bereits ausgesetzt. Geistesgegenwärtig leiten die Beamten umgehend Reanimationsmaßnahmen ein. Der Rettungsdienst wird hinzugerufen, bis zum Eintreffen eines Rettungswagens und des Notarztes setzen die Polizisten die Wiederbelebung fort.
Der Patient wird anschließend in das Universitätsklinikum nach Homburg verbracht, wo die Ärzte sich weiter um ihn kümmern. Die gute Nachricht: Der Mann befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Was genau der Grund für seinen Kreislaufstillstand gewesen ist, ist nicht bekannt. Während der Rettungsmaßnahmen versammeln sich mehrere Schaulustige am Einsatzort. Das an sich ist noch nicht verboten. Die Bundespolizei muss sie dennoch von der Örtlichkeit verweisen, weil die Menschen durch ihre Anwesenheit die Maßnahmen zu gefährden drohten.
Ein 26-jähriger afghanischer Staatsangehöriger filmt die Reanimation und kommt erst nach mehrfacher Aufforderung der Anweisung nach, die Aufnahmen zu unterlassen. Auch Aufnahmen von Einsätzen sind grundsätzlich nichts Verbotenes. Allerdings dürfen dabei nicht Verletzte oder Tote zu sehen sein. Im aktuellen Fall besteht denn auch der Verdacht, dass der Mann den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers durch die Bildaufnahmen verletzt hat.
Die Polizei leitet daher nach der Reanimation ein Ermittlungsverfahren gegen den Afghanen ein. Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung, Rettungskräfte nicht zu behindern und die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu respektieren: „Schaulustiges Verhalten und das Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen in solchen Situationen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“