Saarbrücken: Sie nahmen sich Geld, das behinderten und unschuldig in Not geratenen Saarländern zugutekommen sollte, und gaben es für ihren luxuriösen Lebensstil aus. Vor dem Landgericht Saarbrücken kommt es am heutigen Freitag zum Prozess gegen Michael A. (64) und seine Frau Stefanie (58). Die beiden begegneten sich bei ihrer gemeinnützigen Arbeit für die Rudi-Kappés-Stiftung. Er Vorstandsmitglied der inzwischen Pleite gegangenen Baumarktkette Praktiker, sie alleinerziehende Mutter dreier Kinder.
Als Praktiker-Vorstand verdient A. hunderttausende Euro im Jahr, bis das Unternehmen durch den Werbeslogan „20 Prozent auf alles“ in Schieflage gerät. In der Folge verliert der Manager seinen Job, bekommt 400.000 Euro Abfindung. Die sind beim Lebensstil der beiden aber bald aufgebraucht. Das Ehepaar wird kriminell: Beide haben eine Bankkarte zum Konto der Rudi-Kappés-Stiftung, die sie in mehr als 40 Fällen einsetzen, um ihre Privatvergnügungen zu finanzieren.
Neben mehreren Essen in schicken Saarbrücker Restaurants (Le Noir, Roma) wird auch dutzende Male Bargeld abgehoben. Stiftungsmanager Franz Abel berichtet im Zeugenstand, was Michael A. über die Ausgaben seiner Frau erzählt hat: Sie habe das Geld für luxuriösen Lebenswandel und ihre verlustreichen Geschäfte verwendet. Die Angeklagte wiederum hat Abel zufolge erklärt, ihr Mann habe seinen Anteil des Geldes zu „Sado-Maso-Weibern“ getragen. Der Gesamtschaden: Nicht genau zu beziffern, teilweise schon verjährt, aber sicher mehr als 100.000 Euro.
Vor Gericht bereut das Paar seine Taten heute aufrichtig. Die beiden haben in der Zwischenzeit Immobilien verkauft, mit dem Erlös schon etwa 30.000 Euro des Schadens wiedergutgemacht. Für den Restbetrag haben die Eheleute ein Notarielles Schuldanerkenntnis unterzeichnet, das mindestens 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. So gibt es vor Gericht einen Deal: Gegen ein vollumfängliches Geständnis kommen die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon.
Die Kammer verurteilt Michael A. zu anderthalb Jahren auf Bewährung. Seine Frau, der neben der Veruntreuung der Stiftungsgelder auch Insolvenzverschleppung und Bankrott vorgeworfen wird, bekommt zwei Jahre und einen Monat auf Bewährung. Alle Seiten haben erklärt, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.