Homburg: Wegen eines Corona-Falls an einer Homburger Grundschule verhängte das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für alle Personen, die in der Schule Kontakt mit dem erkrankten Kind hatten. Darunter: Ein Schüler aus der Parallelklasse des infizierten Kindes, weil beide gemeinsam die Nachmittagsbetreuung der Freiwilligen Ganztagsschule besucht hatten. Gegen diese Quarantäne hatten die Eltern des Viertklässlers einen Eilantrag am Verwaltungsgericht in Saarlouis gestellt.
Erfolglos, wie die Richter mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden. Die Eltern hatten sich darüber beschwert, dass ihr Sohn keinen näheren Kontakt zu dem positiv getesteten Schüler aus der Parallelklasse hatte und gingen nur von einem geringen Ansteckungsrisiko aus. Außerdem war ihr Sohn zweimal negativ auf das Virus getestet worden. Das Gericht sah das anders. Vieles spreche laut den Richtern dafür, dass die Anordnung der vierzehntägigen Quarantäne auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig sei.
Das Gesundheitsamt durfte nach Auffassung des Gerichts davon ausgehen, dass es sich bei dem betroffenen Schüler um eine sogenannte Kontaktperson der Kategorie I handelte. Bei ihnen besteht nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts ein höheres Infektionsrisiko durch Aerosole, auch wenn sie keinen direkten Kontakt zum Corona-Patienten hatten.
Das dürfte der Fall gewesen sein, weil der betroffene Viertklässler mehr als anderthalb Stunden in einem geschlossenen Raum mit dem positiv getesteten Kind verbracht hatte. Daran, so die Richter, würden auch die beiden negativen Tests nichts ändern. Die Quarantäne des Schülers vorzeitig zu beenden und stattdessen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuordnen, hielten die Richter für weniger effektiv. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten nun zwei Wochen lang Beschwerde einlegen.