Saarbrücken/Ottweiler: Wer im Gefängnis sitzt, muss natürlich auch die Feiertage hinter schwedischen Gardinen verbringen. Das ist allerdings besonders hart, wenn man nur noch wenige Tage oder Wochen Haft bis zur Freilassung vor sich hat. Deshalb gibt es im Saarland in jedem Jahr die sogenannte Weihnachtsamnestie: Wer ohnehin bald in Freiheit kommen soll, wird noch vor den Feiertagen freigelassen. In diesem Jahr sind bislang fünf Gefängnisinsassen von der Amnestie betroffen.
Das können Insassen der Justizvollzugsanstalt auf der Saarbrücker Lerchesflur sein, Insassen des etwas weniger rigorosen Gefängnisses in Ottweiler oder Insassen aus dem Frauenknast im benachbarten Zweibrücken, wo alle weiblichen Gefangenen aus dem Saarland einsitzen. Weitere Anträge auf Entlassung vor dem Fest sind nach Angaben des saarländischen Justizministeriums noch in Bearbeitung, sodass die Zahl der Entlassenen noch steigen dürfte.
Die Voraussetzung zur Anwendung der Amnestie: Das reguläre Ende der Haft darf spätestens am 7. Januar 2024 anstehen. Außerdem kommt es darauf an, weswegen ein Insasse im Gefängnis gelandet ist: Verurteilte Mörder und Totschläger sowie Insassen, die sich Sexualdelikte, rohe Gewalt oder andere schwerwiegende Delikte zuschulden kommen lassen haben, dürfen nicht auf Gnade hoffen. Im vergangenen Jahr sind zu Weihnachten sechs Inhaftierte aus dem Saarland vorzeitig freigekommen.
Derzeit sitzen nach Angaben des Justizministeriums insgesamt 865 Menschen im Saarland hinter Gittern. 11 Saarländer sitzen in Sicherungsverwahrung. Weil man dort keine Strafe absitzt, sondern zum Schutz der Öffentlichkeit weggesperrt wird, genießen diese Häftlinge erleichterte Bedingungen. Dazu kommt eine täglich schwankende, geringe Zahl an Menschen, die etwa bei der Polizei in Gewahrsamszellen sitzen. Die Auslastung der Saar-Gefangenenanstalten ist mit 93,1 Prozent zwar hoch, aber die Einrichtungen sind nicht überlastet.