Handelskette Tedi zieht gegen Saar-Corona-Verordnung vor Gericht

Saarlouis: Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Montag ein Eilrechtsschutzantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens eingegangen. Medienberichten zufolge handelt es sich um die Handelskette Tedi. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass Kunden beim Betreten einer Saarbrücker Filiale nachweisen müssen, dass sie entweder gegen Corona geimpft oder genesen sind.

Denn: Das Unternehmen ist der Auffassung, dass das Warensortiment vorwiegend der Deckung des täglichen Bedarfs dient. Nach der aktuellen Corona-Verordnung sind sogenannte Mischsortimenter von der 2G-Pflicht befreit, wenn sie entweder mindestens 85 Prozent ihres Umsatzes mit Waren des täglichen Bedarfs verdienen oder die Ladenfläche zu mindestens 85 Prozent aus diesen Waren besteht.

Das, glaubt Tedi, ist in der Saarbrücker Filiale der Fall. Das im nordrhein-westfälischen Dortmund ansässige Unternehmen bietet neben Haushalts-, Party-, Heimwerker- und Elektroartikeln auch Schreib- und Spielwaren sowie Drogerie- und Kosmetikprodukte an. Allein in Saarbrücken betreibt das Unternehmen fünf Filialen:

in der Futterstraße, in der Eisenbahnstraße, in der Steinstraße, in der Jakobstraße sowie in der Saarbrücker Straße. Saarlandweit gibt es zudem zahlreiche weitere Filialen unter anderem in Völklingen, St. Ingbert, Großrosseln, Wadgassen, Neunkirchen, Saarlouis, Lebach, Dillingen und Homburg.

Es ist nicht das einzige schwebende Verfahren gegen die saarländische 2G-Regelung: Ende Dezember haben mehrere saarländische Fachmärkte für Elektronikartikel beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren angestoßen. Auch diese Läden wehren sich dagegen, dass nicht-immunisierte Personen der Zutritt zu den Fachmärkten verwehrt ist. In diesen Verfahren, auch im Eilverfahren, ist selbst nach mehr als zwei Wochen noch keine Entscheidung getroffen worden.