Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken steht derzeit ein 29 Jahre alter Mann, der wegen versuchter Vergewaltigung angeklagt ist. Dem Pakistaner wird vorgeworfen, dass er am 4. August im vergangenen Jahr eine Frau am Busbahnhof in Saarbrücken mit Gewalt und Drohungen zum Sex zwingen wollte. Die beiden lernten sich am Vorabend bei einer Einrichtung für Prostituierte des Drogenhilfezentrums kennen. Später in der Nacht kaufte er der Dame Bier und wollte Sex.
Weil er den nicht bezahlen konnte, weigerte sich die Sexarbeiterin: „Ich schaffe nicht für zwei Bier an!“ Plötzlich soll der Mann das mutmaßliche Opfer an den Haaren rund 20 Meter weit hinter einen Container geschleift haben, sodass ihr zahlreiche Haare ausgerissen wurden. Nachdem er ihr gedroht habe, sie umzubringen und abzustechen, soll er gefordert haben: „Du bläst mir jetzt einen!“ Als die Frau um Hilfe rief, wurde ein Mann beim Gassigehen mit seinem Hund auf den Vorfall aufmerksam. Er eilte der Frau zu Hilfe, der mutmaßliche Angreifer verschwand. Weil die Frau ihn gekratzt hatte, konnte die Polizei DNA-Spuren unter ihren Fingernägeln sicherstellen.
Und die ergaben einen Treffer: den jetzt angeklagten Pakistaner. Der ist kein unbeschriebenes Blatt, hat schon viele Jahre im Knast verbracht. 2013 wurde er wegen Vergewaltigung schon einmal verurteilt, zu einem Jahr auf Bewährung. Weil er danach wieder mit dem Gesetz in Konflikt kam, wurde die Bewährung aber aufgehoben und er musste die Strafe absitzen. Im Jahr 2017 gab es eine weitere Verurteilung zu dreieinhalb Jahren, die er auch absitzen musste.
Danach kam er in Abschiebehaft, wurde wegen der Corona-Pandemie aber wieder freigelassen. Als er in Freiheit gegen Auflagen der Führungsaufsicht verstieß, kam er wieder für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis. Es folgte eine zweite Abschiebehaft, aus der er aber wieder entlassen wurde, weil er keine Papiere hatte. Aktuell hält er sich mit einer Duldung in Deutschland auf, seit 10. August letzten Jahres in Untersuchungshaft. Zu dem Vorfall am Busbahnhof will er sich nicht äußern. Am nächsten Verhandlungstag soll das mutmaßliche Opfer aussagen.