Saarbrücken: An Heiligmorgen wird es in Teilen der Landeshaupstadt ein Alkoholverbot und eine verschärfte Maskenpflicht geben. Das hat die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag mitgeteilt. Mit der Maßnahme sollen größere Menschenansammlungen vermieden und das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus gesenkt werden.
Das Alkoholverbot gilt am Freitag von 11 bis 16 Uhr auf dem St. Johanner Markt sowie in der Katholisch-Kirch-Straße, der Türkenstraße, der Saarstraße bis zur Kreuzung Am Stadtgraben, der Kappenstraße, der Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße, der Kronenstraße, der Evangelisch-Kirch-Straße, der Fröschengasse, Am Stiefel sowie auf dem Cora-Eppstein-Platz. Neben dem Alkoholverbot besteht in den vorgenannten Bereichen verschärfte Maskenpflicht.
Das bedeutet: Anders als sonst darf in den vorgenannten Straßen und Plätzen die Maske auch nicht zum Essen oder Trinken abgenommen werden. Ausgenommen sind lediglich die zugelassene Außengastronomie, wenn man als Kunde einen festen Sitzplatz zugewiesen bekommen hat. „In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern am Heiligmorgen entwickelt.
Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen. Die Allgemeinverfügung wird auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell geltenden Landesrechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen“, erklärt die Stadt. Vor und nach dem 24. Dezember gelten die bisherigen Regeln. Das bedeutet, in der Innenstadt herrscht zwar auch eine Maskenpflicht.
In Verbindung mit der 2G-Regel darf man die Maske aber zum Essen oder Trinken abnehmen. In Saarlouis, der zweiten traditionellen Hochburg der saarländischen Heiligmorgen-Feiern, gibt es in diesem Jahr ebenfalls Auflagen. So herrscht auch hier ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum in der Saarlouiser Altstadt.