Saarbrücken – Nach den verheerenden Überschwemmungen im Saarland hat Ministerpräsidentin Anke Rehlinger die Eckpunkte für finanzielle Hilfen vorgestellt. In einer Pressekonferenz nach einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrats zog Rehlinger gemeinsam mit Landrat Udo Recktenwald, dem Vorsitzenden des Landkreistages (LKT), und Jörg Aumann, dem Präsidenten des Saarländischen Städte- und Gemeindetages (SSGT), eine erste Zwischenbilanz der Hochwasserkatastrophe.
Rehlinger betonte, dass die Betroffenen nun Klarheit über die Hilfsmaßnahmen erhalten. „Die Saarländerinnen und Saarländer, die ihr Hab und Gut verloren haben, bekommen heute Klarheit, wie ihnen geholfen wird. Das ist nach der Phase der akuten Gefahrenabwehr ein wichtiger Schritt. Wir lassen niemanden im Regen stehen, weder wortwörtlich noch finanziell“, sagte sie.
Die finanziellen Hilfen der Landesregierung, Landkreise und Städte und Gemeinden basieren auf drei Säulen:
Elementarschädenrichtlinie: Diese bestehende Richtlinie von 2020 greift bei großen und elementaren Schäden. Sie wurde vereinfacht und die Schwellenwerte wurden gesenkt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Richtlinie deckt Schäden ab 5.000 Euro ab und gewährt eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal jedoch 75.000 Euro. Bei größeren Schäden kann ein Zinsverbilligungszuschuss gewährt werden.
Hochwasserhilfe: Diese niedrigschwellige Pauschalunterstützung tritt neben die Elementarschädenrichtlinie. Hier sind 1.000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich. Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet liegt und tatsächlich betroffen war.
Härtefallregelung: Für Fälle, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, gibt es eine Härtefallregelung, um auch hier Unterstützung zu bieten.
Jörg Aumann betonte, dass die Landesregierung, Landkreise und Städte und Gemeinden jetzt alle im gleichen Boot sitzen und unbürokratische Hilfe ermöglichen wollen. Er dankte Ministerpräsidentin Rehlinger für ihr schnelles Handeln und sicherte die Unterstützung der Kommunen zu.
Udo Recktenwald ergänzte, dass schnelle und unkomplizierte Hilfe notwendig sei, um Existenzen zu retten. Er lobte die enge Zusammenarbeit zwischen Land, Landkreisen und Kommunen sowie die Bereitschaft der Hilfsorganisationen, die Tag und Nacht im Einsatz sind.
Die Anträge für die Hilfen werden an die betroffenen Kommunen gestellt und gemeinsam mit den Landkreisen abgewickelt. Die Richtlinien sollen im Laufe der Woche vom Ministerrat beschlossen werden, sodass Anträge voraussichtlich noch in dieser Woche möglich sein werden. Das Land übernimmt 50 Prozent, der Landkreis 25 Prozent und die Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent der Kosten. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Betroffene auf den entsprechenden Webseiten der Landesregierung.