Saarbrücken: In den letzten Tagen haben Corona-geimpfte Menschen immer wieder Probleme mit dem Nachweis ihrer erfolgten Impfungen. Grund ist, dass laut saarländischer Corona-Verordnung seit dem 2. Dezember der gelbe Impfpass nicht mehr gültig ist, um den Impfschutz nachzuweisen. Seit diesem Tag muss der Nachweis in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Das kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.
Was man auf jeden Fall braucht, ist ein digitales Impfzertifikat pro erfolgter Impfung. In vielen Einrichtungen, unter anderem in den Impfzentren, bekommt man das Zertifikat als Papierausdruck mit einem QR-Code gleich mit nach Hause. Ansonsten kann man sich diesen Ausdruck auch in vielen Apotheken kostenlos nachträglich erstellen lassen, wenn man seinen Impfpass und den Personalausweis vorzeigt.
Die in Papierform erhaltenen Zertifikate kann man danach in eine Handy-App auf das Smartphone übertragen. Das geht beispielsweise mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App. Wenn man dort die ausgedruckten Zertifikate vollständig einliest, wird auf dem Handy ein QR-Code erzeugt, der in jedem Restaurant oder beim Friseur anerkannt werden muss.
Man kann sich den in der App erzeugten QR-Code aber auch ausdrucken und den Ausdruck mit ins Restaurant oder ins Kino nehmen. Eine weitere Möglichkeit, seine Impfungen nachzuweisen, stellt die sogenannte Immunkarte dar. Sie ist vor allem für Menschen eine Alternative, die nicht über ein Smartphone verfügen. Man ruft dazu die Webseite immunkarte.de auf und kann dort seine ausgedruckten Impfzertifikate abfotografieren oder Scans davon hochladen.
Anschließend kann man sich eine Scheckkarte zuschicken lassen, die den QR-Code enthält, der beim 2G-Nachweis benötigt wird. Wer gar kein Handy oder Computer hat, kann sich die Immunkarte auch in einer Apotheke besorgen. In fast jedem Ort im Saarland gibt es teilnehmende Apotheken. Im Gegensatz zu den übrigen Lösungen ist die Immunkarte nicht gratis, sondern kostet rund 10 Euro. In jedem Fall ist es bei der 2G-Kontrolle notwendig, sich auszuweisen, beispielsweise mit dem Personalausweis.