Limburgerhof: Der Tod eines vier Jahre alten Mädchens in einer Kindertagesstätte im rheinland-pfälzischen Limburgerhof (wir berichteten) hat auch im Saarland für Bestürzung gesorgt. Am heutigen Montag haben die Behörden weitere Details und Ermittlungsergebnisse zu den schrecklichen Geschehnissen bekannt gegeben. In einer gemeinsamen Meldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal des Polizeipräsidiums Rheinpfalz heißt es, dass der Leichnam des kleinen Mädchens heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert worden ist.
Das vorläufige Ergebnis der Obduktion hat dabei ergeben, dass ein zentrales Regulationsversagen nach Strangulation zum Tod des Kindes geführt haben. Weiter haben die Untersuchungen der Rechtsmediziner ergeben, dass die Obduktionsbefunde zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen passen. Demnach hat sich das Kind versehentlich beim Spielen auf einer Rutsche erdrosselt. Es ist offenbar im Seil einer sogenannten Topfstelze hängengeblieben und hat sich nicht mehr befreien können.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei konzentrieren sich nun darauf zu klären, ob das Personal der Kindertagesstätte die Aufsichtspflicht verletzt hat. Zu dem Unglück war es am vergangenen Donnerstag gekommen. Das Kind war am Mittag im Außenbereich leblos aufgefunden worden. Das Personal versuchte noch, die Kleine wiederzubeleben. Auch der alarmierte Rettungsdienst und ein Notarzt gaben alles, um das Mädchen zurück ins Leben zu holen. Leider vergeblich.
Der Kita-Betrieb wurde bis einschließlich heute ausgesetzt, die Eltern der übrigen Kinder in einer E-Mail über den Vorfall informiert. Es wurde auch psychologische Betreuung angeboten. Anwohner, Eltern und andere Bürger legten Kerzen und Blumen und Kerzen für das tote Kind vor der Kindertagesstätte ab.