Infektionsschutz verschärft, Grundrechte eingeschränkt: So haben die Saar-Abgeordneten abgestimmt

Berlin/Saarbrücken: Am Dienstag hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit für Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wegen Corona und Einschränkungen der Grundrechte gestimmt. Beschlossen worden ist unter anderem ein 3G-Nachweis bei der Einreise nach Deutschland. Einreisende müssen nun also über einen Corona-Test, einen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen.

Außerdem beschlossen worden ist eine Auskunftspflicht über den Corona-Impf- oder Genesungsstatus von Mitarbeitern gegenüber ihren Arbeitgebern in bestimmten Einrichtungen. In Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen kann der Arbeitgeber also nun Informationen von seinen Mitarbeitern über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Infektion verlangen.

Durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes schränken die Abgeordneten bewusst mehrere Bürgerrechte aus dem Grundgesetz ein. Eingeschränkt werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht der Freiheit der Person, das Recht auf Freizügigkeit und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Von den saarländischen Abgeordneten haben 3 für die Verschärfung der Regelungen gestimmt und 3 dagegen, es hat keine Enthaltung gegeben.

4 Saarländer haben gar nicht mit abgestimmt. Aus saarländischer Sicht wären die Änderungen also nicht angenommen worden. Dafür gestimmt haben Nadine Schön (Wahlkreis St. Wendel) und Markus Uhl (Wahlkreis Homburg) von der CDU sowie Christian Petry von der SPD. Dagegen gestimmt haben Oliver Luksic von der FDP, Markus Tressel von den Grünen sowie Christian Wirth von der AfD.

Nicht an der Abstimmung teilgenommen haben Peter Altmaier (Wahlkreis Saarlouis) von der CDU, Josephine Ortleb (Wahlkreis Saarbrücken) und Heiko Maas von der SPD sowie Thomas Lutze von den Linken. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. Zu einer namentlichen Abstimmung im Bundestag kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen.