Saarbrücken: Wie bestraft man jemanden, der eigentlich Gutes tun wollte, dabei aber katastrophale Fehler machte und das Leben eines anderen Menschen auslöschte? Mit dieser Frage muss sich am heutigen Freitagmorgen das Amtsgericht Saarbrücken beschäftigen. Der Angeklagte, ein 35-jähriger Polizeihauptkommissar aus Blieskastel, saß am 16. Februar 2019 am Steuer eines Streifenwagens, als die Mercedes C-Klasse viel zu schnell über einen Kreisverkehr in Güdingen donnerte.
Eine Augenzeugin berichtet heute: „Das Auto hob ab wie eine Rakete.“ Der Kombi krachte in eine Straßenlaterne und blieb auf dem Dach liegen. Die junge Frau neben dem Fahrer, eine 22-jährige Kommissarin aus Wadgassen, überlebte das Manöver nicht und war sofort tot. Unterwegs war die Streife wegen eines Franzosen, den die Beamten vor der Landesgrenze abfangen wollten. Wirklich vor ihnen fuhr das gesuchte Auto nie.
Im Prozess entschuldigt sich der Unfallfahrer bei der als Nebenklägerin auftretenden Mutter der getöteten Beamtin. Und er legt ein umfassendes Geständnis ab, übernimmt die volle Verantwortung: „Es war der größte Fehler meines Lebens.“ Das Geständnis wertet das Gericht strafmildernd, sieht aber auch grobe Fehler, die dem Mann nicht hätten passieren dürfen. Gegen mehrere Vorschriften habe der 35-Jährige bei seiner Verfolgungsjagd verstoßen.
Unter anderem während der Fahrt das Funkgerät bedient, was er auch seiner Kollegin hätte überlassen können. Dazu war er mit 152 Kilometern pro Stunde bei erlaubten 50 an der Unfallstelle selbst für eine Einsatzfahrt viel zu schnell. Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer neun Monate auf Bewährung. Das Gericht bleibt noch darunter und verurteilt den 35-Jährigen zu sieben Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.500 Euro. Dadurch muss der Hauptkommissar nicht aus dem Dienst ausscheiden. Möglich wären bei fahrlässiger Tötung maximal fünf Jahre Gefängnis. Alle Seiten verzichten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.