Saarbrücken: Landgericht Saarbrücken, 13.13 Uhr. Der Zuschauerraum in Saal 1 ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Denn neben den üblichen Prozessbeobachtern sind auch viele persönlich Betroffene anwesend. Sie wollen den Mann sehen, der ihre Angehörigen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sterben lassen wollte. Krankenpfleger Daniel B. betritt den Gerichtssaal in Handschellen. Ruhig und gefasst, ohne sich vor den Kameras zu verstecken. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Saarländer lesen sich dafür umso dramatischer:
Der 29-Jährige hat nach Überzeugung der Anklagebehörde während der Berufsausübung als Krankenpfleger auf den Intensivstationen der SHG-Klinik Völklingen und der Universitätsklinik in Homburg mehren Patienten nicht ärztlich verordnete und medizinisch nicht angebrachte Herz-Kreislauf-Medikamente verabreicht. Dabei soll er bewusst die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes seiner Patienten und deren Tod billigend in Kauf genommen haben. Das Ziel laut Anklage:
Eine Reanimation herbeizuführen und sich bei der Wiederbelebung emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Zu vier der Taten soll es in der SHG-Klinik gekommen sein, zu einer in der Universitätsklinik Homburg. Die betroffenen Patienten: zwei Frauen im Alter von jeweils 77 Jahren sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren.
Einer der Männer und eine der Frauen überlebten die Zwischenfälle, die anderen starben. Allerdings ist es den Ermittlern nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen dem Tod der Patienten und einer unsachgemäßen Medikamentengabe nachzuweisen. Daher wird Daniel B. nur des versuchten Mordes angeklagt. Ob sich die Vorwürfe im Verfahren beweisen lassen, soll an insgesamt 24 Verhandlungstagen vor der 1. Strafkammer geklärt werden. Fortsetzung des Prozesses am 2. Juli.