Zweibrücken: Nach dem tödlichen Messerstreit im benachbarten Zweibrücken keinen Kilometer von der saarländischen Grenze entfernt (wir berichteten) ist nun Haftbefehl gegen den Überlebenden des blutigen Vorfalls erlassen worden. Das teilt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit. Demnach hat sich das Amtsgericht Zweibrücken auf Antrag der Staatsanwaltschaft am heutigen Himmelfahrtstag mit dem 45 Jahre alten Mann befasst.
Wie von der Anklagebehörde beantragt, ist gegen den schwer verletzten Mitbewohner des Verstorbenen Haftbefehl erlassen worden. Der Richter geht von einem dringenden Tatverdacht des Totschlags aus. Auch die Leiche des 26 Jahre alten Todesopfers ist mittlerweile untersucht worden. Die Obduktion haben Experten des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg durchgeführt.
Nach dem Obduktionsergebnis, das derzeit noch vorläufig ist, ist der 26-Jährige an den Folgen einer Stichverletzung verstorben. Weitergehende rechtsmedizinische Untersuchungen sind veranlasst worden. Weitere Angaben zu Geschehensablauf und dem Stand der Ermittlungen können derzeit nicht erteilt werden. So bleibt unklar, ob sich der 45-Jährige bei der Polizei oder dem Richter zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert hat. Unklar ist auch, ob der verstorbene 26-Jährige vor seinem Tod noch den Notfallmedizinern, der Polizei oder anderen Personen etwas zu dem Vorfall berichtet hat.
Über die Tatwaffe gibt es auch keine Informationen. Am gestrigen Mittwochnachmittag gegen 15.30 Uhr waren Polizei und Rettungsdienst wegen einer schwer verletzten Person vor einem Wohnhaus in die Webenheimstraße gerufen worden. Im Gebäude fanden die Helfer den noch schwerer verletzten 26-jährigen Mitbewohner des Mannes vor der Tür vor. Er starb noch an Ort und Stelle. Der 45-jährige Tatverdächtige wurde gerettet und in eine Klinik verbracht.