Berlin/Saarbrücken: Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist seit dem heutigen Freitag beschlossene Sache. Am Vormittag hat der Deutsche Bundestag über die Einführung einer Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen und Berufszweigen zugestimmt. Am Nachmittag hat das Gesetz auch die Länderkammer, den Bundesrat, passiert. Er hat in einer Sondersitzung getagt.
Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, geimpft oder genesen sein müssen. Ausnahmen gibt es nur für Mitarbeiter, die ein ärztliches Zeugnis besitzen, wonach sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können. Für bestehende Arbeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis spätestens 15. März 2022 vorliegen.
Das gilt auch für neue Arbeitsverträge, die bis zu diesem Datum abgeschlossen werden. Neue Tätigkeitsverhältnisse ab dem 16. März 2022 können dann überhaupt nur noch eingegangen werden, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen. Im Fall einer Beschäftigung ohne 2G-Nachweis ab dem 15. März machen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer strafbar. Verboten ist natürlich auch die Fälschung des Nachweises.
Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) erklärt nach seiner Abstimmung im Bundesrat: „Infektionsausbrüche gerade in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hatten im Laufe der Pandemie teilweise dramatische, tödliche Folgen. Die einrichtungsbezogene Impflicht ist ein wichtiger Schritt um gerade diejenigen Bevölkerungsgruppen, die einem erhöhten Risiko eines schweren Infektionsverlaufs ausgesetzt sind, besser zu schützen.“
In anderen Ländern wie beispielsweise in Frankreich müssen Mitarbeiter in Gesundheitsberufen schon seit Längerem geimpft sein. In Ländern wie etwa in Italien ist sogar ein Impfnachweis in allen Branchen vorgeschrieben.