Neunkirchen: Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen zu einem Vorfall aus Neunkirchen. In den sozialen Medien kursieren mehrere Videos von dem Geschehen: Auf einem ersten Clip ist zu sehen, wie vier Männer einen langen Holzspieß durch eine Straße tragen. Darauf aufgespießt ist ein Tier, dessen Beine schlaff herabhängen. Passanten haben das Ganze festgehalten. Auf einem zweiten, offenbar danach aufgenommenen Video sind zwei der Männer zu sehen.
Sie tragen wieder den Holzstab durch die Straßen, dieses Mal ist das darauf aufgespießte Tier offensichtlich gegrillt. Dieses zweite Video ist aus einem offenbar vorbeifahrenden Auto heraus gefilmt. Auf diesem Clip ist auch ein US-Modeshop im Hintergrund zu erkennen, sodass klar ist, wo sich die Szenen abgespielt haben: In der Neunkircher Innenstadt, genauer gesagt in der Hüttenbergstraße. Nachfrage bei der Polizeiinspektion Neunkirchen. Dort bestätigt ein Sprecher:
„Die Polizei hat seit dem Wochenende Kenntnis von den Videos. Es sind Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet worden.“ Einige der Clips deuten zwar darauf hin, dass das aufgespießte Tier ein Schaf ist. „Allerdings ist immer noch nicht ganz klar, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um ein Schaf oder nicht doch einen Hund handelt“, so der Sprecher. Man habe die Videos erst einige Zeit nach deren Aufnahme erhalten:
„Eine anschließende Fahndung vor Ort hat dann leider nicht mehr zum Auffinden der beteiligten Personen geführt.“ Derzeit ist fraglich, ob der Vorfall strafrechtlich überhaupt von Bedeutung ist: Denn verboten laut Strafgesetzbuch sind nur die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Ein Tier beispielsweise nach einer Betäubung zu töten, um es anschließend zu grillen und zu essen, ist durchaus erlaubt.