St. Wendel: Es sollte eine rauschende Geburtstagsparty werden, doch jetzt muss ein Mann aus dem Nordsaarland seinen Geburtstag im Gefängnis feiern. Alles beginnt damit, dass die Beamten der Polizeiinspektion St. Wendel am Freitag in die Gemeinde Freisen gerufen werden. Dort haben sich Anwohner aus einem nicht näher genannten Ortsteil am späten Abend über ruhestörenden Lärm beschwert.
Die Polizei fährt mit einer Streifenwagenbesatzung zur angegebenen Adresse. Dort dröhnt tatsächlich aus einem Wohnhaus überlaute Musik aus den Lautsprechern. Die Beamten treffen an der Anschrift einen 42 Jahre alten Mann an. Noch 42, denn er hat am Folgetag, also dem gestrigen Samstag, Geburtstag. Und um gebührend in seinen Ehrentag hineinzufeiern, hat er die Musik deutlich zu laut aufgedreht.
Dem Lärm machen die Beamten erst einmal ein Ende, sehr zur Zufriedenheit der geplagten Nachbarschaft. Bei der Überprüfung der Personalien des Beschuldigten und dem Abgleich mit dem Fahndungscomputer stellen die eingesetzten Kräfte dann fest, dass das „Geburtstagskind“ mit einem Haftbefehl gesucht wird. Der Mann müsste aktuell eigentlich eine Strafe von drei Monaten im Gefängnis absitzen, hat sich aber bislang offenbar noch nicht in einer Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt gemeldet.
Das „Einchecken“ hinter schwedischen Gardinen übernehmen nun die Polizeibeamten für den Noch-42-Jährigen. Die Geburtstagsfeier wird unsanft beendet und der Mann festgenommen. Die Nacht zum Samstag verbringt er zunächst noch in einer Gewahrsamszelle der Polizeiinspektion St. Wendel. Am nächsten Tag wird er dann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Warum der Mann die drei Monate im Knast absitzen muss, teilen die Beamten der Polizeiinspektion St. Wendel nicht mit. Unklar ist auch, ob es im Gefängnis eine Torte fürs Geburtstagskind gibt. Sicher ist dagegen: Hätte er es mit dem Krach nicht so übertrieben, hätte er seinen Ehrentag noch in Freiheit feiern können.